Was kann ich als pflegender Angehörige beantragen?
Wenn Sie ein Familienmitglied oder einen liebgewonnenen Menschen zu Hause pflegen, übernehmen Sie nicht nur eine große Verantwortung, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Damit Sie in Ihrer Rolle als Pflegender nicht allein dastehen, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen und entlastende Leistungen, die Sie beantragen können. Wir von der Pflegeagentur 24 stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.
1. Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat und zuhause gepflegt wird, können Sie Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, kann aber an Sie weitergegeben werden, wenn Sie die Pflegearbeit übernehmen.
2. Verhinderungspflege
Benötigen Sie eine Pause oder werden kurzfristig verhindert? Dann steht Ihnen die Verhinderungspflege zu, wenn der durch Sie zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat. Diese Leistung kann bis zu 1.685 € pro Jahr betragen – zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden. So können Sie sich vertreten lassen, z. B. durch unseren ambulanten PflegedienstKurzzeitpflege.
Wenn eine Pflegeleistungen zuhause vorübergehend nicht möglich sind – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt –, kann die Kurzzeitpflege beantragt werden. Auch hier stehen jährlich bis zu 1.854 € zur Verfügung, um eine stationäre Übergangspflege zu ermöglichen.
3. Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131 € monatlich. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder auch für Angebote wie die der Pflegeagentur 24 genutzt werden.
4. Pflegezeit & Familienpflegezeit
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen möchten, um zu pflegen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Diese kann mit einem zinslosen Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unterstützt werden.
5. Renten- und Unfallversicherung
Wenn Sie wöchentlich mehr als 10 Stunden pflegen, sind Sie in der Regel sozial abgesichert: Die Pflegekasse übernimmt Beiträge zur Rentenversicherung und in vielen Fällen auch zur Unfallversicherung.
6. Schulungen für pflegende Privatpersonen
Viele Pflegekassen bieten kostenlose Schulungen an, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Auch wir bei der Pflegeagentur 24 beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und vermitteln entsprechende Kurse.
Plötzlicher Pflegefall – wie Sie Schritt für Schritt in die Organisation finden
Wenn eine Person plötzlich zum Pflegefall wird, stellt das Familien und Umfeld vor große Herausforderungen. Laut Sozialgesetzbuch ist klar geregelt, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Doch wer genau zählt als pflegender Angehöriger? Eine einheitliche gesetzliche Definition existiert dafür nicht.
Allgemein spricht man von Pflegenden , wenn eine Person regelmäßig oder dauerhaft einen pflegebedürftigen Menschen unterstützt – im Alltag oder bei der Pflege selbst. Dabei spielt das verwandtschaftliche Verhältnis keine Rolle: Auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte können pflegende Helfer sein.
Gerade wenn ein Pflegefall unerwartet eintritt, hilft es, strukturiert vorzugehen. Eine gute Orientierung bieten folgende Fragen, um den Pflegeauftrag realistisch zu planen und umzusetzen:
Egal ob Kind, Elternteil oder nahestehender Mensch – jede Pflegesituation ist individuell. Mit der richtigen Beratung, einer klaren Struktur und einem schrittweisen Vorgehen kann die neue Lebensphase sowohl für den pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden gut gemeistert werden.
Hinweis: Frühzeitig an rechtliche Vorsorge denken
Kein Mensch denkt gern an Situationen, in denen man auf Unterstützung/Pflege angewiesen ist. Dennoch ist es klug, sich frühzeitig mit rechtlichen Regelungen für den Pflegefall auseinanderzusetzen.
Auch wenn eine Pflegebedürftigkeit aktuell kein Thema ist, können Sie schon heute festlegen, wer Sie im Ernstfall vertreten darf und welche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen.
Hilfreiche Instrumente dafür sind z. B. eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Diese Dokumente geben Ihnen Sicherheit – und auch Ihren Angehörigen.
Unsere Beratung – ein Gewinn für Pflegebedürftige und Angehörige
Unsere Beratung richtet sich nicht nur an pflegebedürftige Menschen, sondern auch an ihre Angehörigen, die sich tagtäglich um sie kümmern.
Ob es um die Beantragung eines Pflegegrads, Pflegegeld, oder andere Pflegefragen geht – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Herz zur Seite. Für uns ist das kein Problem, sondern eine Herzensangelegenheit.
Lassen Sie sich unterstützen – wir sind für Sie da!
Die Beantragung der Leistungen kann mitunter kompliziert wirken – muss sie aber nicht sein. Als erfahrener ambulanter Pflegedienst stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Entlastung beratend zur Seite. Ob bei der Antragstellung oder der Organisation von Entlastungsleistungen: Wir helfen Ihnen kompetent und unbürokratisch weiter.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich