Hilfsmittel – Übersicht, Antrag & Kosten

Wenn Menschen im Alter oder durch Krankheit Unterstützung benötigen, spielen Hilfsmittel oft eine zentrale Rolle. Sie erleichtern den Alltag, fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige. Doch welche Hilfsmittel gibt es eigentlich? Wer übernimmt die Kosten? Und wo kann man sie beantragen?

In diesem Beitrag unseres Pflegeratgeber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände oder technische Geräte, die dazu dienen, körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen, zu lindern oder eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen. Sie kommen vor allem bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen zum Einsatz – sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.

Die Liste möglicher Hilfsmittel ist ebenso lang wie die Liste möglicher Behinderungen und Behandlungen. Sie reichen vom Desinfektionsmittel, über Brillengläser bis hin zum Rollator oder Treppenlift.

Drei Arten von Hilfsmitteln

Grundsätzlich unterscheidet man drei Kategorien:

a) Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation

Diese Hilfsmittel unterstützen die Wiederherstellung von Funktionen nach Krankheit oder Unfall. Beispiele sind:

  • Rollatoren
  • Prothesen

b) Hilfsmittel zur Krankenbehandlung

Sie dienen der Behandlung von akuten Krankheiten aber auch der Vorbeugung oder Verhütung drohender Krankheiten. Beispiele:

  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruckmessgeräte
  • Insulinpens
  • Kompressionsstrümpfe

c) Pflegehilfsmittel

Diese sind speziell für die häusliche Pflege gedacht. Sie erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Einige Pflegehilfsmittel gelten als verbrauchsorientiert (z. B. Einmalhandschuhe), andere sind technischer Art (z. B. Pflegebett).

Häufig genutzte Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel im Überblick

Hilfsmittel Tabellenübersicht

Tipp: Manche Hilfsmittel erfüllen mehrere Zwecke – sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel. Ein Beispiel ist der Rollstuhl: Er kann sowohl zur Mobilität als auch zur pflegerischen Unterstützung dienen.

Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog – was Sie wissen sollten

Hilfsmittel- verzeichnis und Hilfsmittel- katalog – was Sie wissen sollten

Gesetzliche und private Krankenversicherungen führen jeweils eigene Listen, in denen zahlreiche erstattungsfähige Hilfsmittel aufgeführt sind. Diese regelmäßig aktualisierten Übersichten enthalten auch Anforderungen an Qualität und Funktion der jeweiligen Produkte.

Dabei gilt:

Diese Listen richten sich in erster Linie an medizinisches Fachpersonal, Pflegekräfte sowie Kostenträger. Wer selbst ein Hilfsmittel benötigt, wird dort allerdings nur schwer fündig: Die Einträge sind meist sehr technisch beschrieben und setzen Fachwissen voraus. Für Betroffene oder Angehörige sind diese Dokumente daher oft wenig hilfreich als erste Informationsquelle.

Woher bekomme ich die Hilfsmittel – und wer zahlt?

Beantragung

Die meisten Hilfsmittel werden vom Hausarzt oder Facharzt verordnet. Das Rezept reicht man bei der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse ein. Danach erfolgt die Versorgung über ein Sanitätshaus oder einen spezialisierten Anbieter.

Kostenübernahme

Kosten- übernahme

  • Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation & Krankenbehandlung: Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, ggf. mit geringer Zuzahlung (i. d. R. 5–10 €).
  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 1–5 bis zu 4042 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion).
  • Technische Pflegehilfsmittel: Können gemietet oder mit Eigenanteil bereitgestellt werden.

Rückerstattung von Zusatzkosten – z. B. Stromkosten

Manche Hilfsmittel – wie elektrisch verstellbare Pflegebetten, Atemgeräte oder Absaugpumpen – verursachen zusätzliche Stromkosten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen rückerstattet werden:

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auf Antrag eine pauschale Stromkostenerstattung, wenn das Hilfsmittel dauerhaft genutzt wird. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und über die Krankenkasse genehmigt wurde.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach dem Formular zur Erstattung der Stromkosten für medizinische Hilfsmittel. Lesen Sie hierzu auch unseren Bligbeitrag Blogbeitrag Stromkosten für Hilfsmittel – durch Erstattung Geld sparen

Hilfsmittel Pflege
Hilfsmittel

Wie hilft die Pflegeagentur 24?

Als ambulanter Pflegedienst mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um Hilfsmittel und Pflege. Unser Service für Sie:

  • Beratung rund um Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel
  • Unterstützung beim Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse
  • Organisation & Bestellung der passenden Hilfsmittel
  • Anleitung zur richtigen Anwendung – für Sie oder Ihre Angehörigen
  • Häusliche Pflege & Betreuung durch unser geschultes Fachpersonal

Fazit

Hilfsmittel sind ein unverzichtbarer Teil der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie sorgen für mehr Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit. Wenn Sie unsicher sind, welche Hilfsmittel Sie benötigen oder wie Sie diese beantragen, sind wir von der Pflegeagentur 24 gerne für Sie da.

Was ist Blutzuckermessung?

Was ist Blutzucker- messung?

Die regelmäßige Kontrolle der Blutzuckerwerte stellen im Rahmen der Diabetesbehandlung die wichtigste Maßnahme dar. Trotz der leichten Durchführung einer Messung (BZ-Messung), existieren etliche Fehlerquellen, die zu falschen Ergebnissen führen. Wir empfehlen daher wärmstens die Teilnahme an einer Diabetes-Schulung, in der u. a. die richtige Blutzuckermessung erläutert wird. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die Krankenkasse und wird von Ihrem behandelndem Arzt verschrieben.

Warum wird der Blutzucker gemessen?

Der Blutzucker wird bei Diabetes kontrolliert, um:

1. Akute Komplikationen zu vermeiden

Unterzuckerung (Hypoglykämie): Kann auftreten, wenn der Blutzucker zu stark sinkt – z. B. durch zu viel Insulin oder zu wenig Nahrung.

Symptome: Zittern, Schwitzen, Verwirrtheit, im Extremfall Bewusstlosigkeit.

Überzuckerung (Hyperglykämie): Zu hoher Blutzucker kann kurzfristig zu Übelkeit, Müdigkeit oder Bewusstseinsstörungen führen – im Extremfall zu einem diabetischen Koma.

2. Langfristige Schäden zu verhindern

Ein dauerhaft zu hoher Blutzucker schädigt Blutgefäße und Nerven, was zu Folgeerkrankungen führen kann:

  • Augen (Retinopathie) – kann zur Erblindung führen.
  • Nieren (Nephropathie) – kann Nierenversagen verursachen.
  • Nerven (Neuropathie) – z. B. Taubheitsgefühl oder Schmerzen in Händen und Füßen.
  • Herz-Kreislauf-System – erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall.
Blutzucker richtig messen: Pflegeagentur 24 misst Blutzucker.

3. Die richtige Therapieeinstellung zu gewährleisten

Die Kontrolle hilft dabei, die Wirkung von Medikamenten, Insulin, Ernährung und Bewegung zu überwachen.

Sie zeigt, wie gut der Diabetes im Alltag gemanagt wird, und ermöglicht eine Anpassung der Therapie.

4. Lebensqualität zu erhalten

Ein gut eingestellter Blutzucker reduziert Symptome wie ständige Müdigkeit, häufigen Harndrang und Durst – und verbessert so das allgemeine Wohlbefinden.

Wie messe ich eigenständig meinen Blutzuckerwert?

Es folgt eine Step by Step-Anleitung dafür, wie Sie Ihren Blutzucker richtig messen:

  • Waschen Sie Ihre Hände mit warmem Wasser und trocknen Sie sie anschließend gut ab.
  • Stecken Sie einen neuen Teststreifen in das Blutzuckermessgerät.

  • Stechen Sie Ihren Finger seitlich an.
  • Führen Sie den Sensor an den Bluttropfen heran, damit er aufgenommen wird.

  • Warten Sie auf das Messergebnis.
  • Anschließend kann das Ergebnis im Blutzuckertagebuch korret dokumentiert werden.

Wie häufig wird im Rahmen einer Diabetesbehandlung gemessen?

Wie häufig wird im Rahmen einer Diabetes- behandlung gemessen?

In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, den Blutzucker häufiger zu kontrollieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Erkältungen oder allgemeines Unwohlsein
  • Anzeichen einer Überzuckerung, wie z. B. Schwäche, starker Durst, häufiges Wasserlassen, Konzentrationsprobleme oder Übelkeit
  • Symptome einer Unterzuckerung, etwa starkes Schwitzen, Zittern, innere Unruhe, Herzklopfen, Heißhunger oder Konzentrationsstörungen
  • Körperliche Aktivität oder sportliche Belastung
  • Reisen in andere Zeitzonen

Wie schließe ich falsche Messwerte aus?

Ursachen falscher Messwerte

  1. Essensreste an Ihren Fingern können das Ergebnis verfälschen (den Zuckerwert erhöhen), wenn Sie Ihre Hände vor der Messung nicht gewaschen haben.
  2. Restfeuchtigkeit durch kein oder ungründliches Abtrocknen Ihrer Hände kann den Bluttropfen verdünnen und zu niedrigeren Messwerten führen.
  3. Drücken Sie während der Bluttropfenentnahme nicht auf Ohrläppchen oder Finger! Austretendes Gewebewasser kann den Bluttropfen ebenfalls verdünnen und das Ergebnis verfälschen.
  4. Ist der Bluttropfen zu klein für das Messgerät, kann kein Messwert ermittelt werden.
  5. Werden Teststreifen bzw. Sensoren feucht gelagert oder sind verschmutzt, können daraus verfälschte Messwerte resultieren.
  6. Ein überschrittenes Verfallsdatum der Teststreifen bzw. Sensors ermöglicht keine zuverlässigen Ergebnisse.
  7. Die Einnahme bestimmter Medikamente (z. B. hochdosierte Schmerzimttel) können den Messwert verfälschen.
  8. Es wurde eine fehlerhafte Codenummer eingegeben: Da ältere BZ-Messgeräte bei jeder neuen Teststreifenpackung codiert werden müssen, können die Messwerte falsch sein.

Unsere besten Tipps für die eigenständige Blutzuckermessung

Unsere besten Tipps für die eigenständige Blutzucker- messung

  • Führt ein Angehöriger die BZ-Messung für Sie durch, kann statt Ihres Fingers auch Ihr weniger empfindliches Ohrläppchen als Einstichstelle gewählt werden.
  • Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 42 EUR für Pflegehilfsmittel zu, von denen Sie sich u. a. Handschuhe und Desinfektionsmittel nach Hause bestellen können.

Messwerte-Tabelle mit Richtwerten

Messzeitpunkt

Nüchtern (vor dem Frühstück)
1–2 Stunden nach dem Essen
HbA1c (Langzeitwert)
Gesunde Menschen

70–99 mg/dl (3,9–5,5 mmol
/l)
unter 140 mg/dl (<7,8 mmol
/l)
unter 5,7 %
Typ-1-Diabetes

80–130 mg/dl (4,4–7,2 mmol/l)
unter 180 mg/dl (<10,0 mmol/l)
<7,0 % (individuell anpassbar)
Typ-2-Diabetes

80–130 mg/dl (4,4–7,2 mmol/l)
unter 180 mg/dl (<10,0 mmol/l)
<7,0 % (individuell anpassbar)

FAQ

Der Blutzucker sollte regelmäßig zu den mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vereinbarten Zeiten kontrolliert werden – etwa vor den Mahlzeiten, nach dem Essen oder vor dem Schlafengehen.
Zusätzlich sind weitere Messungen sinnvoll, wenn:

  • Sie sich krank fühlen oder eine Erkältung haben
  • Sie Symptome einer Überzuckerung (z. B. starker Durst, häufiges Wasserlassen, Übelkeit) oder Unterzuckerung (z. B. Zittern, Schwitzen, Heißhunger) bemerken
  • Sie Sport treiben oder körperlich besonders aktiv sind
  • Sie verreisen und eine Zeitumstellung auftritt
  • So behalten Sie Ihre Werte im Blick und können schneller reagieren, wenn etwas aus dem Gleichgewicht gerät.

Verschiedene Faktoren können das Messergebnis beim Blutzuckermessen beeinflussen und verfälschen, zum Beispiel:

  • Schmutz oder Rückstände (z. B. Zucker oder Obstsaft) an den Fingern
  • Feuchte oder kalte Hände
  • Nicht korrekt gelagerte oder abgelaufene Teststreifen
  • Ungeeignetes Messgerät oder falsche Handhabung
  • Starke Schwankungen des Hämatokrit-Werts (z. B. bei Blutarmut oder Austrocknung)
  • Medikamente oder Krankheiten, die den Blutzucker beeinflussen können
  • Tipp: Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit warmem Wasser und trocknen Sie sie gut ab, bevor Sie messen – das hilft, verlässliche Werte zu erhalten.

Morgens, vor dem Frühstück und ohne vorher etwas gegessen oder getrunken zu haben (außer Wasser), sollte der Blutzucker bei den meisten Menschen im Bereich von 80 bis 120 mg/dl liegen.
Ein einmalig etwas höherer Wert ist nicht unbedingt bedenklich – wenn die Werte aber regelmäßig über 126 mg/dl liegen, kann das ein Hinweis auf Diabetes sein. In diesem Fall ist eine ärztliche Abklärung wichtig.

Bei Menschen mit Diabetes liegt der empfohlene Nüchtern-Blutzucker morgens meist zwischen 90 und 130 mg/dl – je nach individueller Therapieempfehlung. Wichtig ist die regelmäßige Kontrolle und die Rücksprache mit Ihrem Behandlungsteam, falls die Werte dauerhaft zu hoch oder zu niedrig ausfallen.

 

Zum Blutzuckermessen sollten Sie möglichst nicht den Daumen oder Zeigefinger verwenden. Diese Finger nutzt man besonders häufig im Alltag, sie sind empfindlicher und können schneller schmerzen oder gereizt sein.
Besser geeignet sind die seitlichen Flächen des Mittel-, Ring- oder kleinen Fingers – dort ist die Haut dünner und die Messung meist weniger schmerzhaft.

Was kann ich als pflegender Angehörige beantragen?

Wenn Sie ein Familienmitglied oder einen liebgewonnenen Menschen zu Hause pflegen, übernehmen Sie nicht nur eine große Verantwortung, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Damit Sie in Ihrer Rolle als Pflegender nicht allein dastehen, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen und entlastende Leistungen, die Sie beantragen können. Wir von der Pflegeagentur 24 stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

1. Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat und zuhause gepflegt wird, können Sie Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, kann aber an Sie weitergegeben werden, wenn Sie die Pflegearbeit übernehmen.

2. Verhinderungspflege

2. Verhinderungs- pflege

Benötigen Sie eine Pause oder werden kurzfristig verhindert? Dann steht Ihnen die Verhinderungspflege zu, wenn der durch Sie zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat. Diese Leistung kann bis zu 1.685 € pro Jahr betragen – zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden. So können Sie sich vertreten lassen, z. B. durch unseren ambulanten PflegedienstKurzzeitpflege.

Wenn eine Pflegeleistungen zuhause vorübergehend nicht möglich sind – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt –, kann die Kurzzeitpflege beantragt werden. Auch hier stehen jährlich bis zu 1.854 € zur Verfügung, um eine stationäre Übergangspflege zu ermöglichen.

3. Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131 € monatlich. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder auch für Angebote wie die der Pflegeagentur 24 genutzt werden.

4. Pflegezeit & Familienpflegezeit

Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen möchten, um zu pflegen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Diese kann mit einem zinslosen Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unterstützt werden.

5. Renten- und Unfallversicherung

Wenn Sie wöchentlich mehr als 10 Stunden pflegen, sind Sie in der Regel sozial abgesichert: Die Pflegekasse übernimmt Beiträge zur Rentenversicherung und in vielen Fällen auch zur Unfallversicherung.

6. Schulungen für pflegende Privatpersonen

Viele Pflegekassen bieten kostenlose Schulungen an, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Auch wir bei der Pflegeagentur 24 beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und vermitteln entsprechende Kurse.

Plötzlicher Pflegefall – wie Sie Schritt für Schritt in die Organisation finden

Wenn eine Person plötzlich zum Pflegefall wird, stellt das Familien und Umfeld vor große Herausforderungen. Laut Sozialgesetzbuch ist klar geregelt, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Doch wer genau zählt als pflegender Angehöriger? Eine einheitliche gesetzliche Definition existiert dafür nicht.

Allgemein spricht man von Pflegenden , wenn eine Person regelmäßig oder dauerhaft einen pflegebedürftigen Menschen unterstützt – im Alltag oder bei der Pflege selbst. Dabei spielt das verwandtschaftliche Verhältnis keine Rolle: Auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte können pflegende Helfer sein.

Gerade wenn ein Pflegefall unerwartet eintritt, hilft es, strukturiert vorzugehen. Eine gute Orientierung bieten folgende Fragen, um den Pflegeauftrag realistisch zu planen und umzusetzen:

  • Welche Schritte sind direkt nach dem Eintritt einer Pflegesituation notwendig?

  • Kann der pflegebedürftige Mensch weiterhin in seinem Zuhause bleiben oder ist eine stationäre Versorgung – zum Beispiel im Pflegeheim, Hospiz oder einer Seniorenresidenz – die bessere Lösung?

  • Welche Kenntnisse und Unterstützung brauchen pflegende Angehörige? Welche Beratung steht ihnen zur Verfügung?

  • Wie unterscheiden sich die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Kindern im Vergleich zu älteren Menschen?

  • Wie funktioniert die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof – und wie werden Pflegeleistungen beantragt?
  • Welche Rechte, finanziellen Hilfen und Absicherungen stehen Menschen bei Angehörigenpflege zu?
  • Wie hilft ein Pflegetagebuch dabei, den Pflegebedarf des pflegebedürftigen Kindes oder der älteren Person realistisch zu dokumentieren?

Pflegende Angehörige 1

Egal ob Kind, Elternteil oder nahestehender Mensch – jede Pflegesituation ist individuell. Mit der richtigen Beratung, einer klaren Struktur und einem schrittweisen Vorgehen kann die neue Lebensphase sowohl für den pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden gut gemeistert werden.

Hinweis: Frühzeitig an rechtliche Vorsorge denken

Kein Mensch denkt gern an Situationen, in denen man auf Unterstützung/Pflege angewiesen ist. Dennoch ist es klug, sich frühzeitig mit rechtlichen Regelungen für den Pflegefall auseinanderzusetzen.

Auch wenn eine Pflegebedürftigkeit aktuell kein Thema ist, können Sie schon heute festlegen, wer Sie im Ernstfall vertreten darf und welche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen.

Hilfreiche Instrumente dafür sind z. B. eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Diese Dokumente geben Ihnen Sicherheit – und auch Ihren Angehörigen.

Unsere Beratung – ein Gewinn für Pflegebedürftige und Angehörige

Unsere Beratung richtet sich nicht nur an pflegebedürftige Menschen, sondern auch an ihre Angehörigen, die sich tagtäglich um sie kümmern.

Ob es um die Beantragung eines Pflegegrads, Pflegegeld, oder andere Pflegefragen geht – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Herz zur Seite. Für uns ist das kein Problem, sondern eine Herzensangelegenheit.

Lassen Sie sich unterstützen – wir sind für Sie da!

Die Beantragung der Leistungen kann mitunter kompliziert wirken – muss sie aber nicht sein. Als erfahrener ambulanter Pflegedienst stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Entlastung beratend zur Seite. Ob bei der Antragstellung oder der Organisation von Entlastungsleistungen: Wir helfen Ihnen kompetent und unbürokratisch weiter.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich

FAQ

Pflegende Angehörige sind Familienmitglieder, Freunde oder nahestehende Personen, die sich regelmäßig und unentgeltlich um eine pflegebedürftige Person kümmern – sei es zu Hause, im Alltag oder bei medizinischen Bedürfnissen. Sie übernehmen Aufgaben wie Körperpflege, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arztterminen oder auch emotionale Betreuung.

Wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen und Entlastungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Pflegegeld von der Pflegekasse (bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2)
  • Beiträge zur Rentenversicherung (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Kostenlose Pflegekurse zur Unterstützung im Pflegealltag
  • Entlastungsleistungen wie z. B. stundenweise Betreuung oder Haushaltshilfen
  • Kurzzeitige Arbeitsfreistellung oder Pflegezeit im Beruf
  • Beratungsangebote und Unterstützung durch Pflegedienste

Diese Hilfen sollen Sie entlasten und die häusliche Pflege bestmöglich unterstützen.

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen, können Sie Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten – vorausgesetzt, es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor und die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person:

  • Pflegegrad 2: 347 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 € monatlich

Dieses Geld erhalten Sie direkt, um die Pflege selbst zu organisieren – in der Praxis wird es meist eingesetzt für anfallende Kosten in der Betreuung, es kann jedoch auch als Anerkennung und Unterstützung für Ihre wichtige Arbeit dienen.

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen möchten, stehen Ihnen verschiedene kostenlose Schulungsangebote zur Verfügung. Pflegekassen bieten Pflegekurse an – entweder in Gruppen, online oder auch individuell bei Ihnen zu Hause.

In diesen Kursen lernen Sie zum Beispiel:

  • Grundlagen der Körperpflege
  • rückenschonendes Heben und Lagern
  • den Umgang mit Hilfsmitteln
  • Kommunikation und emotionale Unterstützung

Darüber hinaus unterstützen Pflegedienste und Beratungsstellen Sie gerne persönlich mit praktischen Tipps und individuellen Anleitungen im Alltag.

Als pflegender Angehöriger stehen Sie nicht allein da – es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Ihnen Hilfe und Entlastung bieten. Dazu gehören:

  • Pflegekassen, die Sie zu Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbeträgen und Schulungen beraten
  • Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen, die individuell auf Ihre Situation eingehen
  • Ambulante Pflegedienste, die Sie bei der täglichen Versorgung unterstützen können
  • Angebote zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wenn Sie eine Auszeit benötigen
  • Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote für den Austausch mit anderen Angehörigen

Zögern Sie nicht, Hilfe anzunehmen – sie kann Ihren Pflegealltag deutlich erleichtern.

Ein Herzensprojekt: Die Deutsche Schlaganfallbegleitung – im Interview

Ein Herzensprojekt: Die Deutsche Schlaganfall- begleitung – im Interview

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Corinna von Büdingen, Dipl. Betriebswirtin, MBA

Marc Heßling

Marc Heßling: Wund- & Qualitätsmanager, Krankenpfleger,
Praxisanleiter

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Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen


Marc Heßling:

Liebe Frau Corinna von Büdingen, Sie als Geschäftsführerin und Ihr Vater Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sind Experten für Schlaganfälle und führen die gemeinnützige Organisation “Deutsche Schlaganfallbegleitung”. Warum fühlen Sie sich berufen, über den Schlaganfall umfassend aufzuklären und sich stetig mit Experten auszutauschen und zu vernetzen?

“Sehen Sie Handlungsbedarf in der Aufklärungs- und Präventions- Arbeit in Deutschland?”


Fr. Von Büdingen:

Das hat mehrere Gründe. Ganz allgemein hat sich die Gesundheitskompetenz der Deutschen von Jahr zu Jahr verschlechtert. Lediglich etwa ein Viertel der Bevölkerung kann sich noch sicher in der Flut gesundheitsbezogener Informationen orientieren. Bezogen auf die Schlaganfall-Erkrankung sind die Konsequenzen dieser Unsicherheit gravierend: Menschen gehen seltener zur Vorsorge und sie verhalten sich weniger therapietreu. Wir sehen es daher, als unsere Aufgabe, umfassend und wissenschaftlich fundiert über alle Aspekte dieser chronischen Erkrankung aufzuklären und Betroffenen, also sowohl Angehörigen als auch Patienten, begleitend zur Seite zu stehen.
Dies führt mich zu einem weiteren wichtigen Punkt: in Deutschland gibt es bisher keine strukturierte Nachsorge nach Schlaganfall. Die Akutbehandlung – meist auf so genannten Stroke Units- hat sich erheblich verbessert. Heutzutage sterben sehr viel weniger Menschen an einem Schlaganfall, da die Behandlungsmethoden in der Akutversorgung, beispielsweise durch die Thrombolyse oder Thrombektomie, inzwischen fest etabliert sind. Allerdings bestehen nach der Akutversorgung keine standardisierten und fest etablierten Nachsorgestrukturen. Patientinnen und Patienten, teilweise mit gravierenden, körperlichen und psychischen Folgeerkrankungen, sind weitestgehend auf sich selbst gestellt. Hinzukommt, dass in vielen Fällen eine zumindest temporäre Pflegesituation eintritt. Hier gibt es von Seiten unseres Gesundheitswesens zu wenig Unterstützung.

Marc Heßling:

Das kann die Pflegeagentur 24 Ambulanter Pflegedienst bestätigen. Als Experten für die Pflege von Schlaganfallpatienten betreuen wir jährlich X Menschen, die durch einen Schlaganfall ihren zuvor selbstverständlichen Alltag verloren haben.
Sie arbeiten deutschlandweit mit Institutionen zusammen, darunter mit der Björn-Steiger-Stiftung.

“Können Sie voneinander Lernen und ihr Wissen der Gesellschaft zur Verfügung stellen?”


Fr. Von Büdingen:

Ja, insbesondere mit der Björn Steiger Stiftung arbeiten wir eng zusammen. Wir machen uns gemeinsam dafür stark, die Notfallbehandlung zu verbessern und Aufklärungsarbeit zu leisten, damit Schlaganfälle rechtzeitig erkannt werden. Das Motto lautet: Time is Brain, jede Minute zählt.

Mit welcher Technik lässt sich bei pflege- bedürftigen Menschen ein Schlaganfall-Verdacht aufstellen?


Marc Heßling:

Wir kennen F-A-S-T. FAST steht für Face (Gesichtslähmung), Arms (Schwäche in den Armen), Speech (verwaschene Sprache) und Time (sofort den Notruf wählen). Aber wenn ein Patient hohen Alters so eingeschränkt ist, dass er sich nur schwer mitteilen kann oder schwerhörig ist,

“Wie können wir schnell feststellen, ob ein Schlaganfall vorliegt?”


Fr. Von Büdingen:

Auch bei älteren Menschen kann der FAST-Test angewendet werden. Inzwischen gibt es eine Erweiterung des FAST- Test, den so genannten BAFAST-Test: B für Balance (Gleichgewicht) und E für Eyes (Augen- Sehstörungen) kommen als weitere Erkennungsmerkmale mit hinzu. Wir erstellen gerade gemeinsam mit der Björn Steiger Stiftung ein Aufklärungsvideo zum BEFAST-Test.

Marc Heßling:

Sie bieten Pflegekräften und Angehörigen von Schlaganfall-Patienten Onlinekurse an: Einen “Schlaganfall-Fortbildungskurs für beruflich Pflegende” und einen „Online-Ratgeber für pflegende Angehörige“ nach $ 45 SGB XI.

“Welche Kompetenzen können in den Onlinekursen erworben werden und wer übernimmt die Kosten?”


Fr. Von Büdingen:

Bei dem Fortbildungskurs übernehmen die Träger die Kosten für ihre Mitarbeitenden, die dafür 8 RbP-Fortbildungspunkte erhalten. Bei dem Pflegekurs für Angehörige erstatten in der Regel die Pflegekassen die Kosten.Inhaltlich geht es im beiden Kursen darum, ein Basiswissen über den Schlaganfall zu vermitteln: Wie ist es dazu gekommen, was kann man tun, um einen weiteren Schlaganfall zu verhindern, welche therapeutischen und medikamentösen Behandlungen greifen in der Nachsorge, wie äußern sich die physischen und psychischen Folgeerkrankungen und wie geht man idealerweise damit um? Das sind nur einige der Fragen, die wir in den Kursen beantworten.

Was folgt nach dem Schlafanfall?


Marc Heßling:

Nach einem Schlagfall dauert es, bis die Genesung erfolgt. Betroffene sind zunächst abhängig von Ihrem Umfeld und beanspruchen Pflegedienste wie auch unseren. Patienten und Angehörige stehen oft neben sich und fühlen sich überfordert – können nicht so recht verarbeiten, was passiert ist und fragen sich, ob sie schlimmeres verhindern konnten.

“Welche Nachricht möchten Sie betroffenen Familien mitgeben?”


Fr. Von Büdingen:

Ja, ein Schlaganfall ist ein Schicksalsschlag und bedeutet für die ganze Familie eine große Herausforderung. Sie ist umso besser zu bewältigen, je mehr Unterstützung man von außen erhält und je mehr man optimistisch und zuversichtlich man in die Zukunft blickt. Auch wenn er sich um eine chronische Erkrankung handelt, können Patienten und Patientinnen Fortschritte erzielen. Das Allerwichtigste ist, sich therapietreu – also adhärent – zu verhalten. Im Alltag bedeutet dies, dass sich Patienten an die Vereinbarungen halten, die sie gemeinsam mit Therapeuten und Ärzten in der Nachsorge vereinbart haben. Dies gilt insbesondere bei der medikamentösen Therapietreue. In den allermeisten Fällen sind die Ursachen für den Schlaganfall bekannt, beispielsweise ein seit Jahren unbemerkter viel zu hoher Blutdruck. Es wäre fatal, wenn Patienten aus Angst vor der Einnahme nach einem Schlaganfall keine blutdrucksenkenden Medikamente zu sich nehmen würden. Diesen Herbst, also im September 2025, werden wir im Trias Verlag einen Ratgeber für Angehörige veröffentlichen. In diesem Ratgeber werden wir auf alle wichtigen Themen ganz ausführlich eingehen und Hoffnung machen.

Marc Heßling:

Vielen Dank! Ich möchte auch gern eine Frage an Ihren Vater stellen: Herr Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen, welche Erkenntnis hat Ihre Sicht auf den Schlaganfall grundlegend verändert?

“Und welche Chancen sehen Sie für Schlaganfall-Patienten?


Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen:

Der Gamechanger war tatsächlich die Tatsache, dass ich Schlaganfälle in circa 80 % vermeiden ließen, wenn keine Risikofaktoren entstehen oder diese rechtzeitig behandelt werden. Es ist im Grunde ganz einfach: Übergewicht, zu viel Alkohol, Rauchen und wenig bis keine Bewegung führen zur Folgeerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck. Diese wiederum verursachen eine Arteriosklerose, die einen Schlaganfall auslösen kann. Daher sind aus meiner Sicht Prävention und Aufklärung das Allerwichtigste.

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