Wenn Menschen im Alter oder durch Krankheit Unterstützung benötigen, spielen Hilfsmittel oft eine zentrale Rolle. Sie erleichtern den Alltag, fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige. Doch welche Hilfsmittel gibt es eigentlich? Wer übernimmt die Kosten? Und wo kann man sie beantragen?
In diesem Beitrag unseres Pflegeratgeber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick.
Hilfsmittel sind Gegenstände oder technische Geräte, die dazu dienen, körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen, zu lindern oder eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen. Sie kommen vor allem bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen zum Einsatz – sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.
Die Liste möglicher Hilfsmittel ist ebenso lang wie die Liste möglicher Behinderungen und Behandlungen. Sie reichen vom Desinfektionsmittel, über Brillengläser bis hin zum Rollator oder Treppenlift.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Kategorien:
a) Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation
Diese Hilfsmittel unterstützen die Wiederherstellung von Funktionen nach Krankheit oder Unfall. Beispiele sind:
b) Hilfsmittel zur Krankenbehandlung
Sie dienen der Behandlung von akuten Krankheiten aber auch der Vorbeugung oder Verhütung drohender Krankheiten. Beispiele:
c) Pflegehilfsmittel
Diese sind speziell für die häusliche Pflege gedacht. Sie erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Einige Pflegehilfsmittel gelten als verbrauchsorientiert (z. B. Einmalhandschuhe), andere sind technischer Art (z. B. Pflegebett).
Tipp: Manche Hilfsmittel erfüllen mehrere Zwecke – sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel. Ein Beispiel ist der Rollstuhl: Er kann sowohl zur Mobilität als auch zur pflegerischen Unterstützung dienen.
Gesetzliche und private Krankenversicherungen führen jeweils eigene Listen, in denen zahlreiche erstattungsfähige Hilfsmittel aufgeführt sind. Diese regelmäßig aktualisierten Übersichten enthalten auch Anforderungen an Qualität und Funktion der jeweiligen Produkte.
Dabei gilt:
Diese Listen richten sich in erster Linie an medizinisches Fachpersonal, Pflegekräfte sowie Kostenträger. Wer selbst ein Hilfsmittel benötigt, wird dort allerdings nur schwer fündig: Die Einträge sind meist sehr technisch beschrieben und setzen Fachwissen voraus. Für Betroffene oder Angehörige sind diese Dokumente daher oft wenig hilfreich als erste Informationsquelle.
Die meisten Hilfsmittel werden vom Hausarzt oder Facharzt verordnet. Das Rezept reicht man bei der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse ein. Danach erfolgt die Versorgung über ein Sanitätshaus oder einen spezialisierten Anbieter.
Manche Hilfsmittel – wie elektrisch verstellbare Pflegebetten, Atemgeräte oder Absaugpumpen – verursachen zusätzliche Stromkosten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen rückerstattet werden:
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach dem Formular zur Erstattung der Stromkosten für medizinische Hilfsmittel. Lesen Sie hierzu auch unseren Bligbeitrag Blogbeitrag Stromkosten für Hilfsmittel – durch Erstattung Geld sparen
Als ambulanter Pflegedienst mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um Hilfsmittel und Pflege. Unser Service für Sie:
Hilfsmittel sind ein unverzichtbarer Teil der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie sorgen für mehr Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit. Wenn Sie unsicher sind, welche Hilfsmittel Sie benötigen oder wie Sie diese beantragen, sind wir von der Pflegeagentur 24 gerne für Sie da.
Die regelmäßige Kontrolle der Blutzuckerwerte stellen im Rahmen der Diabetesbehandlung die wichtigste Maßnahme dar. Trotz der leichten Durchführung einer Messung (BZ-Messung), existieren etliche Fehlerquellen, die zu falschen Ergebnissen führen. Wir empfehlen daher wärmstens die Teilnahme an einer Diabetes-Schulung, in der u. a. die richtige Blutzuckermessung erläutert wird. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die Krankenkasse und wird von Ihrem behandelndem Arzt verschrieben.
Der Blutzucker wird bei Diabetes kontrolliert, um:
1. Akute Komplikationen zu vermeiden
Unterzuckerung (Hypoglykämie): Kann auftreten, wenn der Blutzucker zu stark sinkt – z. B. durch zu viel Insulin oder zu wenig Nahrung.
Symptome: Zittern, Schwitzen, Verwirrtheit, im Extremfall Bewusstlosigkeit.
Überzuckerung (Hyperglykämie): Zu hoher Blutzucker kann kurzfristig zu Übelkeit, Müdigkeit oder Bewusstseinsstörungen führen – im Extremfall zu einem diabetischen Koma.
2. Langfristige Schäden zu verhindern
Ein dauerhaft zu hoher Blutzucker schädigt Blutgefäße und Nerven, was zu Folgeerkrankungen führen kann:
3. Die richtige Therapieeinstellung zu gewährleisten
Die Kontrolle hilft dabei, die Wirkung von Medikamenten, Insulin, Ernährung und Bewegung zu überwachen.
Sie zeigt, wie gut der Diabetes im Alltag gemanagt wird, und ermöglicht eine Anpassung der Therapie.
4. Lebensqualität zu erhalten
Ein gut eingestellter Blutzucker reduziert Symptome wie ständige Müdigkeit, häufigen Harndrang und Durst – und verbessert so das allgemeine Wohlbefinden.
Es folgt eine Step by Step-Anleitung dafür, wie Sie Ihren Blutzucker richtig messen:
In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, den Blutzucker häufiger zu kontrollieren. Dazu zählen unter anderem:
Wenn Sie ein Familienmitglied oder einen liebgewonnenen Menschen zu Hause pflegen, übernehmen Sie nicht nur eine große Verantwortung, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Damit Sie in Ihrer Rolle als Pflegender nicht allein dastehen, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen und entlastende Leistungen, die Sie beantragen können. Wir von der Pflegeagentur 24 stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.
Wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat und zuhause gepflegt wird, können Sie Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, kann aber an Sie weitergegeben werden, wenn Sie die Pflegearbeit übernehmen.
Benötigen Sie eine Pause oder werden kurzfristig verhindert? Dann steht Ihnen die Verhinderungspflege zu, wenn der durch Sie zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat. Diese Leistung kann bis zu 1.685 € pro Jahr betragen – zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden. So können Sie sich vertreten lassen, z. B. durch unseren ambulanten PflegedienstKurzzeitpflege.
Wenn eine Pflegeleistungen zuhause vorübergehend nicht möglich sind – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt –, kann die Kurzzeitpflege beantragt werden. Auch hier stehen jährlich bis zu 1.854 € zur Verfügung, um eine stationäre Übergangspflege zu ermöglichen.
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131 € monatlich. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder auch für Angebote wie die der Pflegeagentur 24 genutzt werden.
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen möchten, um zu pflegen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Diese kann mit einem zinslosen Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unterstützt werden.
Wenn Sie wöchentlich mehr als 10 Stunden pflegen, sind Sie in der Regel sozial abgesichert: Die Pflegekasse übernimmt Beiträge zur Rentenversicherung und in vielen Fällen auch zur Unfallversicherung.
Viele Pflegekassen bieten kostenlose Schulungen an, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Auch wir bei der Pflegeagentur 24 beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und vermitteln entsprechende Kurse.
Wenn eine Person plötzlich zum Pflegefall wird, stellt das Familien und Umfeld vor große Herausforderungen. Laut Sozialgesetzbuch ist klar geregelt, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Doch wer genau zählt als pflegender Angehöriger? Eine einheitliche gesetzliche Definition existiert dafür nicht.
Allgemein spricht man von Pflegenden , wenn eine Person regelmäßig oder dauerhaft einen pflegebedürftigen Menschen unterstützt – im Alltag oder bei der Pflege selbst. Dabei spielt das verwandtschaftliche Verhältnis keine Rolle: Auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte können pflegende Helfer sein.
Gerade wenn ein Pflegefall unerwartet eintritt, hilft es, strukturiert vorzugehen. Eine gute Orientierung bieten folgende Fragen, um den Pflegeauftrag realistisch zu planen und umzusetzen:
Egal ob Kind, Elternteil oder nahestehender Mensch – jede Pflegesituation ist individuell. Mit der richtigen Beratung, einer klaren Struktur und einem schrittweisen Vorgehen kann die neue Lebensphase sowohl für den pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden gut gemeistert werden.
Hinweis: Frühzeitig an rechtliche Vorsorge denken
Kein Mensch denkt gern an Situationen, in denen man auf Unterstützung/Pflege angewiesen ist. Dennoch ist es klug, sich frühzeitig mit rechtlichen Regelungen für den Pflegefall auseinanderzusetzen.
Auch wenn eine Pflegebedürftigkeit aktuell kein Thema ist, können Sie schon heute festlegen, wer Sie im Ernstfall vertreten darf und welche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen.
Hilfreiche Instrumente dafür sind z. B. eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Diese Dokumente geben Ihnen Sicherheit – und auch Ihren Angehörigen.
Unsere Beratung richtet sich nicht nur an pflegebedürftige Menschen, sondern auch an ihre Angehörigen, die sich tagtäglich um sie kümmern.
Ob es um die Beantragung eines Pflegegrads, Pflegegeld, oder andere Pflegefragen geht – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Herz zur Seite. Für uns ist das kein Problem, sondern eine Herzensangelegenheit.
Lassen Sie sich unterstützen – wir sind für Sie da!
Die Beantragung der Leistungen kann mitunter kompliziert wirken – muss sie aber nicht sein. Als erfahrener ambulanter Pflegedienst stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Entlastung beratend zur Seite. Ob bei der Antragstellung oder der Organisation von Entlastungsleistungen: Wir helfen Ihnen kompetent und unbürokratisch weiter.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich
Ein Herzensprojekt: Die Deutsche Schlaganfallbegleitung – im Interview
Corinna von Büdingen, Dipl. Betriebswirtin, MBA
Marc Heßling: Wund- & Qualitätsmanager, Krankenpfleger,
Praxisanleiter
Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen
Marc Heßling:
Liebe Frau Corinna von Büdingen, Sie als Geschäftsführerin und Ihr Vater Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sind Experten für Schlaganfälle und führen die gemeinnützige Organisation “Deutsche Schlaganfallbegleitung”. Warum fühlen Sie sich berufen, über den Schlaganfall umfassend aufzuklären und sich stetig mit Experten auszutauschen und zu vernetzen?
Fr. Von Büdingen:
Das hat mehrere Gründe. Ganz allgemein hat sich die Gesundheitskompetenz der Deutschen von Jahr zu Jahr verschlechtert. Lediglich etwa ein Viertel der Bevölkerung kann sich noch sicher in der Flut gesundheitsbezogener Informationen orientieren. Bezogen auf die Schlaganfall-Erkrankung sind die Konsequenzen dieser Unsicherheit gravierend: Menschen gehen seltener zur Vorsorge und sie verhalten sich weniger therapietreu. Wir sehen es daher, als unsere Aufgabe, umfassend und wissenschaftlich fundiert über alle Aspekte dieser chronischen Erkrankung aufzuklären und Betroffenen, also sowohl Angehörigen als auch Patienten, begleitend zur Seite zu stehen.
Dies führt mich zu einem weiteren wichtigen Punkt: in Deutschland gibt es bisher keine strukturierte Nachsorge nach Schlaganfall. Die Akutbehandlung – meist auf so genannten Stroke Units- hat sich erheblich verbessert. Heutzutage sterben sehr viel weniger Menschen an einem Schlaganfall, da die Behandlungsmethoden in der Akutversorgung, beispielsweise durch die Thrombolyse oder Thrombektomie, inzwischen fest etabliert sind. Allerdings bestehen nach der Akutversorgung keine standardisierten und fest etablierten Nachsorgestrukturen. Patientinnen und Patienten, teilweise mit gravierenden, körperlichen und psychischen Folgeerkrankungen, sind weitestgehend auf sich selbst gestellt. Hinzukommt, dass in vielen Fällen eine zumindest temporäre Pflegesituation eintritt. Hier gibt es von Seiten unseres Gesundheitswesens zu wenig Unterstützung.
Marc Heßling:
Das kann die Pflegeagentur 24 Ambulanter Pflegedienst bestätigen. Als Experten für die Pflege von Schlaganfallpatienten betreuen wir jährlich X Menschen, die durch einen Schlaganfall ihren zuvor selbstverständlichen Alltag verloren haben.
Sie arbeiten deutschlandweit mit Institutionen zusammen, darunter mit der Björn-Steiger-Stiftung.
Fr. Von Büdingen:
Ja, insbesondere mit der Björn Steiger Stiftung arbeiten wir eng zusammen. Wir machen uns gemeinsam dafür stark, die Notfallbehandlung zu verbessern und Aufklärungsarbeit zu leisten, damit Schlaganfälle rechtzeitig erkannt werden. Das Motto lautet: Time is Brain, jede Minute zählt.
Marc Heßling:
Wir kennen F-A-S-T. FAST steht für Face (Gesichtslähmung), Arms (Schwäche in den Armen), Speech (verwaschene Sprache) und Time (sofort den Notruf wählen). Aber wenn ein Patient hohen Alters so eingeschränkt ist, dass er sich nur schwer mitteilen kann oder schwerhörig ist,
Fr. Von Büdingen:
Auch bei älteren Menschen kann der FAST-Test angewendet werden. Inzwischen gibt es eine Erweiterung des FAST- Test, den so genannten BAFAST-Test: B für Balance (Gleichgewicht) und E für Eyes (Augen- Sehstörungen) kommen als weitere Erkennungsmerkmale mit hinzu. Wir erstellen gerade gemeinsam mit der Björn Steiger Stiftung ein Aufklärungsvideo zum BEFAST-Test.
Marc Heßling:
Sie bieten Pflegekräften und Angehörigen von Schlaganfall-Patienten Onlinekurse an: Einen “Schlaganfall-Fortbildungskurs für beruflich Pflegende” und einen „Online-Ratgeber für pflegende Angehörige“ nach $ 45 SGB XI.
Fr. Von Büdingen:
Bei dem Fortbildungskurs übernehmen die Träger die Kosten für ihre Mitarbeitenden, die dafür 8 RbP-Fortbildungspunkte erhalten. Bei dem Pflegekurs für Angehörige erstatten in der Regel die Pflegekassen die Kosten.Inhaltlich geht es im beiden Kursen darum, ein Basiswissen über den Schlaganfall zu vermitteln: Wie ist es dazu gekommen, was kann man tun, um einen weiteren Schlaganfall zu verhindern, welche therapeutischen und medikamentösen Behandlungen greifen in der Nachsorge, wie äußern sich die physischen und psychischen Folgeerkrankungen und wie geht man idealerweise damit um? Das sind nur einige der Fragen, die wir in den Kursen beantworten.
Marc Heßling:
Nach einem Schlagfall dauert es, bis die Genesung erfolgt. Betroffene sind zunächst abhängig von Ihrem Umfeld und beanspruchen Pflegedienste wie auch unseren. Patienten und Angehörige stehen oft neben sich und fühlen sich überfordert – können nicht so recht verarbeiten, was passiert ist und fragen sich, ob sie schlimmeres verhindern konnten.
Fr. Von Büdingen:
Ja, ein Schlaganfall ist ein Schicksalsschlag und bedeutet für die ganze Familie eine große Herausforderung. Sie ist umso besser zu bewältigen, je mehr Unterstützung man von außen erhält und je mehr man optimistisch und zuversichtlich man in die Zukunft blickt. Auch wenn er sich um eine chronische Erkrankung handelt, können Patienten und Patientinnen Fortschritte erzielen. Das Allerwichtigste ist, sich therapietreu – also adhärent – zu verhalten. Im Alltag bedeutet dies, dass sich Patienten an die Vereinbarungen halten, die sie gemeinsam mit Therapeuten und Ärzten in der Nachsorge vereinbart haben. Dies gilt insbesondere bei der medikamentösen Therapietreue. In den allermeisten Fällen sind die Ursachen für den Schlaganfall bekannt, beispielsweise ein seit Jahren unbemerkter viel zu hoher Blutdruck. Es wäre fatal, wenn Patienten aus Angst vor der Einnahme nach einem Schlaganfall keine blutdrucksenkenden Medikamente zu sich nehmen würden. Diesen Herbst, also im September 2025, werden wir im Trias Verlag einen Ratgeber für Angehörige veröffentlichen. In diesem Ratgeber werden wir auf alle wichtigen Themen ganz ausführlich eingehen und Hoffnung machen.
Marc Heßling:
Vielen Dank! Ich möchte auch gern eine Frage an Ihren Vater stellen: Herr Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen, welche Erkenntnis hat Ihre Sicht auf den Schlaganfall grundlegend verändert?
Prof. Dr. med. Hans Joachim von Büdingen:
Der Gamechanger war tatsächlich die Tatsache, dass ich Schlaganfälle in circa 80 % vermeiden ließen, wenn keine Risikofaktoren entstehen oder diese rechtzeitig behandelt werden. Es ist im Grunde ganz einfach: Übergewicht, zu viel Alkohol, Rauchen und wenig bis keine Bewegung führen zur Folgeerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck. Diese wiederum verursachen eine Arteriosklerose, die einen Schlaganfall auslösen kann. Daher sind aus meiner Sicht Prävention und Aufklärung das Allerwichtigste.
Zurück zum Pflegeratgeber.