Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – so bleiben Senioren mobil und sicher

Wer in seinen eigenen vier Wänden alt werden möchte, braucht dazu nicht nur körperliche Fitness, ein unterstützendes soziales Umfeld und Pflegedienstleistungen. Um im eigenen Zuhause in Würde und Komfort alt werden zu können, sind oftmals Umbaumaßnahmen nötig, um ein Haus oder eine (Eigentums-) Wohnung altersgerecht nutzbar zu machen.

Wo wir bei dem Thema dieses Artikels sind: Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Die Rede ist von ebenerdigen Duschen, Vorsorgemaßnahmen wie Notklingeln und Barrierefreiheit, damit alle Stationen auch bei Bewegungseinschränkung begehbar bzw. erreichbar sind – Keine für bewegungseingeschränkte Senioren unüberwindbaren oder auch einfach nur lästigen Stufen und Treppen.
Stolpergefahren sollten eliminiert werden, um das Verletzungsrisiko (Sturzprophylaxe) von vornherein niedrig zu halten.

Sind Sie nun in einer Eigentumswohnung oder einem Haus zuhause, welches nicht an diese wichtigen Aspekte des Altwerdens angepasst ist, bedeutet das für Sie, wenn Sie nicht umziehen wollen, anstehende Umbaumaßnahmen. Hierfür reicht nicht das Bewusstsein für das Problem oder der Wille, es muss finanziert werden. Und weil nicht jeder Mensch reich geboren wird, gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darüber möchten wir als Pflegedienst und Pflegeratgeber aufklären.

Definition: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für die Pflege

Unter diesem Begriff versteht man bauliche und technische Veränderungen in der Wohnung (Umbaumaßnahme), die darauf abzielen, die Selbstständigkeit und Sicherheit älterer Menschen zu erhöhen und ihren Alltag zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Haltegriffe im Bad, eine ebenerdige Dusche, der Einbau eines Treppenlifts oder das Entfernen von Türschwellen durch Umbaumaßnahmen. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können hierfür von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten.

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

Warum sind Maßnahmen zum Umbau wichtig?

Für die Gewährleistung der eigenen Sicherheit im Alltag, zur Bewahrung der Selbstständigkeit und nicht zuletzt zur Entlastung für Angehörige zählen Maßnahmen, die einen Umbau erfordern. Häusliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder dem Eigentumshaus sind wichtig und teils unerlässlich und werden darum auch durch die Pflegekasse im Rahmen der Pflegefinanzierung bezuschusst.

Beispiele für Maßnahmen im häuslichen Umfeld

Barrierefreie Anpassungen:

  • Türen verbreitern
  • Rampen
  • bodengleiche Dusche

Technische Hilfsmittel:

  • Haltegriffe
  • rutschfeste Bodenbeläge
  • Bewegungsmelder

Mobilitätshilfen:

Barrierefreies Badezimmer für Senioren
Hilfsmittel ebenerdiges Badezimmer für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegeagentur24

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

Welche Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse gefördert werden, hängt immer von Ihrer persönlichen Wohnsituation und den gesundheitlichen Einschränkungen ab. Entscheidend ist, dass klar erkennbar wird, wie die Anpassung den Alltag erleichtert, die Pflege ermöglicht oder Ihre Selbstständigkeit stärkt. Viele Maßnahmen sind jedoch so typisch, dass sie häufig bewilligt werden – und sie zeigen, wie sehr schon kleine Veränderungen das Leben spürbar sicherer und komfortabler machen können.

Badezimmeranpassungen

Stellen Sie sich ein Badezimmer vor, in dem Sie ohne Angst vor Stürzen duschen können: eine bodengleiche Dusche statt hoher Einstiegswannen, rutschfeste Fliesen unter den Füßen und Haltegriffe, die Sicherheit und Halt geben.

Mobilität im Wohnbereich

Ein Treppenlift, der Sie sanft und ohne Anstrengung in die nächste Etage bringt, verbreiterte Türen, durch die auch ein Rollstuhl mühelos passt, oder schwellenfreie Übergänge, die aus gefährlichen Hindernissen fließende Wege machen – all das schenkt neue Bewegungsfreiheit.

Sicherheitsmaßnahmen

Helle, gut platzierte Lampen erleuchten den Weg, kontrastreiche Farben erleichtern die Orientierung, Bewegungsmelder sorgen in der Nacht für Licht, wenn Sie zur Toilette gehen – und Stolperfallen verschwinden, sodass Sie sich frei und unbesorgt bewegen können.

Technische Hilfen

Moderne Technik macht den Alltag noch einfacher: Mit einer Gegensprechanlage wissen Sie sofort, wer vor der Tür steht, automatische Türöffner schenken Selbstständigkeit auf Knopfdruck – und viele weitere Helfer nehmen kleine, aber entscheidende Hürden.

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

Kosten & Zuschüsse

Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumgestaltende Maßnahmen. Ziel ist es, die Pflege zu Hause zu erleichtern, die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu fördern oder die Arbeitsbedingungen der Pflegekraft zu verbessern. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht werden, vorzugsweise zusammen mit einem Kostenvoranschlag.

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

Antragstellung

Viele Pflegekassen und Pflegeversicherungen stellen für die Beantragung bereits Online-Formulare bereit. Sie können Ihren Antrag aber auch jederzeit unkompliziert mit einem formlosen Schreiben einreichen. Wichtig ist hierbei nur, dass alle relevanten Angaben enthalten sind. Dazu zählen der Name, die Anschrift und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie die Kontoverbindung – entweder des Pflegebedürftigen selbst oder der beauftragten Firma, wenn diese direkt abrechnen soll. Ebenfalls erforderlich sind eine genaue Beschreibung der gewünschten Wohnraumanpassung und eine kurze Begründung, warum diese Maßnahme in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist. Sehr hilfreich sind zudem Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der ausführenden Firma. Sollte bereits früher ein Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung bewilligt worden sein, sollten Sie auch diesen Hinweis im Antrag vermerken.

Gerne unterstützt Sie die Pflegeagentur 24 ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH beratend bei der Antragstellung. Lassen Sie Ihren Antrag vollständig und korrekt bei der Pflegekasse eingehen. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle Bewilligung und können die notwendigen Anpassungen in Ihrem Zuhause bald umsetzen.

Tipps und Informationen für die Beantragung der unterstützenden Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung

  • Direktabrechnung per Abtretungserklärung:
    Mit einer Abtretungserklärung kann das ausführende Unternehmen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das spart Ihnen die Zwischenfinanzierung und reduziert den Aufwand. Prüfen Sie dennoch immer die Endabrechnung sorgfältig.
  • Ausführliche Begründung verfassen:
    Die Begründung ist der wichtigste Teil Ihres Antrags. Schildern Sie detailliert:
  1. welche Barrieren bestehen,
  2. wie diese den Pflegealltag beeinträchtigen,
  3. inwiefern die geplanten Maßnahmen diese Hindernisse reduzieren oder beseitigen.
    Falls nötig, können Arztbriefe oder Diagnosen Ihre Argumentation zusätzlich untermauern.
  • Gutachten vermeiden durch solide Argumente:
    Eine gut ausgearbeitete Begründung kann verhindern, dass die Pflegekasse ein medizinisches Gutachten einfordert. Das beschleunigt die Bearbeitung und spart Zeit.
  • Notwendigkeitsbescheinigung nutzen:
    Viele Pflegekassen akzeptieren Bescheinigungen unabhängiger Pflegeberatungsstellen. Diese erhöhen die Erfolgschancen und ersetzen oft ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst.
  • Fristen im Blick behalten:
    Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden, mit Gutachten verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird diese Frist ohne Mitteilung überschritten, gilt Ihr Antrag automatisch als bewilligt.
  • Rechtzeitig planen:
    Wer frühzeitig Fördermöglichkeiten prüft und den Antrag sorgfältig vorbereitet, schafft nicht nur ein barrierefreies Zuhause, sondern investiert langfristig in Sicherheit, Komfort und Lebensqualität.

Was grundsätzlich nicht bezuschusst wird

Wer unwissentlich einen Antrag stellt, weil er nicht weiß, welche Anträge abgelehnt werden, verschwendet Zeit und ärgert sich hinterher. Darum folgt hier unser Hinweis darüber, welche Leistungen nicht bezuschusst werden:

Kein Zuschuss für nicht zwingend benötigte Reparaturen und Modernisierungen

Nur obligatorische Maßnahmen im Sinne der häuslichen Pflege werden bezuschusst. Entsprechend entfällt der Zuschuss für:

  • Grundausstattung der Wohnung:
    Dazu zählen Geräte wie ein funktionierendes Telefon, ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine, die den Alltag erleichtern.
  • Energie und Klima im Haus:
    Maßnahmen wie eine bessere Wärmedämmung, ein wirksamer Schallschutz oder auch der Austausch der Heizungsanlage mit moderner Warmwasseraufbereitung sorgen für Komfort und Nachhaltigkeit.
  • Sicherheit im Wohnumfeld:
    Brandschutzvorkehrungen, die Instandsetzung beschädigter Treppenstufen sowie eine zuverlässige Beleuchtung im Eingangsbereich oder Treppenhaus erhöhen die Sicherheit spürbar.
  • Barrierefreiheit und Mobilität:
    Eine eigene Rollstuhlgarage oder ein elektrischer Antrieb für die Markise tragen dazu bei, Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit zu erhalten.
  • Wohnqualität im Freien:
    Ein überdachter Sitzplatz schafft geschützte Rückzugsorte im Garten oder auf der Terrasse.
  • Schutz der Bausubstanz:
    Die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden sichert langfristig die Werterhaltung des Gebäudes.
  • Optische Auffrischung:
    Renovierungen wie das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken oder der Austausch von Bodenbelägen sorgen für ein gepflegtes und angenehmes Wohnumfeld.

FAQ

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit im Alltag fördern, stellt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bereit. Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht wird. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig vom Einkommen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss sogar auf bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme steigen.

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40.4 SGB XI. Bezuschusst durch die Pflegekasse werden Umbaumaßnahmen, die eine häusliche Pflege ermöglichen und somit die selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen gewähren.

Sie können den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassungen beliebig oft beantragen, solange sich der Pflegebedarf verändert und neue Maßnahmen notwendig werden. Wichtig ist, dass der Antrag mit Kostenvoranschlag immer vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse eingereicht wird. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann er bis zu viermal gewährt werden. Prüfen Sie außerdem Ihr Pflegekassen-Guthaben regelmäßig, da nicht genutzte Beträge nach 12 Monaten – jeweils zum 30.06. und 31.12. – verfallen können.

Für den barrierefreien Badumbau stellt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person im Rahmen der sogenannten “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen” bereit, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann die Förderung insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen. Voraussetzung ist, dass die Anpassungen die häusliche Pflege ermöglichen oder spürbar erleichtern. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt und von der Pflegekasse genehmigt werden.

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