Wahrscheinlich werden Sie irgendwann mitbekommen haben, dass die Pflegekasse Anpassungen des Wohnumfeldes großzügig unterstützt (auf Grundlage des § 40 SGB XI). Zu Recht, denn oft sind die Veränderungen die Voraussetzung dafür, dass Senioren genug Eigenständigkeit und Sicherheit für ein Leben in den eigenen vier Wänden zurückgewinnen. Auch pflegenden Angehörigen kommen die Umbauten zugute, denn sie erleichtern oft erheblich den Pflegealltag. 

Zentrales Anliegen dieser Maßnahmen ist die Herstellung beziehungsweise Wiederherstellung weitgehender Barrierefreiheit. Wer eine Treppe innerhalb des Hauses nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält mit einem Treppenlift die Fähigkeit zurück. Die Treppe stellt dann keine unüberwindbare Barriere mehr da. Damit die Pflegekasse Verbesserungen des Wohnumfeldes unterstützen kann, muss ein Pflegegrad ab Grad 1 anerkannt sein. 

Das Badezimmer gilt oft als größte Barriere 

Ein weiterer typischer Anwendungsfall sind Umbauten des Badezimmers. Von oftmals schmalen, engen Türen in älteren Gebäuden über hohe Duschwannen bis hin zu nicht vorhandenen Haltegriffen gibt es hier meist vieles, das die Nutzung erschweren und das Sturzrisiko für einen körperlich eingeschränkten Menschen erhöhen kann. Alle Maßnahmen müssen zu einer selbstständigeren Lebensführung beitragen oder die häusliche Pflege erleichtern. 

Es gibt eine Menge weitere Beispiele für Maßnahmen, die von der Pflegekasse bezuschusst werden. Zum Beispiel das Anbringen eines beidseitigen Treppengeländers, Beseitigen von Türschwellen und anderen Stolperfallen. Oder das Verlegen von rutschfesten Bodenbelegen sowie Rutschsichermachen von Stufen. Das Tieferlegen von Lichtschaltern und das Installieren von Bewegungsmeldern für Beleuchtungszwecke, Absenken von Hängeschränken, Einbau einer Gegensprechanlage oder eines Badewannenliftes. 

Nicht bezuschusst wird alles, was der Instandhaltung, der Erneuerung oder einer unspezifischen Aufwertung dient, etwa Reparaturen, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen jeglicher Art, neue Heizungsanlagen, Maßnahmen des Brandschutzes, der Wärmedämmung und des Schallschutzes, Anschaffen eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine, elektrische Antriebe für Markisen sowie das Einrichten eines überdachten Außensitzplatzes. 

Maßnahmen sinnvoll „aufteilen“ – für mehr Förderung 

Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro, wobei als „eine“ Maßnahme alles gilt, was zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeinsam beantragt wird. Unter Umständen kann es daher empfehlenswert sein, die Wohnraumanpassung in mehreren Schritten anzugehen. Stellen sich grundlegende Änderungen der Pflegesituation ein, wird die Pflegekasse unter Umständen Zuschüsse für weitere, notwendig werdende Anpassungen gewähren. 

Anträge auf Zuschüsse sind am besten vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Pflegekasse zu richten – dafür genügt ein formloses Schreiben, das die Maßnahme im Einzelnen beschreibt und deren Notwendigkeit darlegt. Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben, sofern vorhanden, gerne beifügen. Auch eine nachträgliche Beantragung ist möglich – doch bleibt die Höhe des Zuschusses durch die Pflegekasse dabei zunächst völlig ungewiss. 

GUT ZU WISSEN: Auch ein Wohnungswechsel kann eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes sein – wenn etwa ein Pflegebedürftiger von einem der oberen Geschosse eines Mehrfamilienhauses ins Erdgeschoss zieht. Dies gilt ebenso für einen „Seniorenumzug“ in eine barrierefreie Wohnung.