Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen

Die Pflege eines geliebten Menschen erfordert viel Kraft, Zeit und Verantwortung. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson selbst krank wird, Urlaub braucht oder kurzfristig verhindert ist? Genau in solchen Situationen kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung haben – und wertvolle Leistungen ungenutzt bleiben.

Was ist Verhinderungspflege?

Auch Ersatzpflege genannt, ist sie eine Leistung der Pflegekasse. Sie greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Krankheit, Erholungsurlaub oder private Termine. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege des pflegebedürftigen Menschen. Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise sowie bis zu sechs Wochen (ab dem 01.07.25 acht Wochen) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wichtig: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege Kosten von bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr.
Wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, können bis zu 806 Euro zusätzlich übertragen werden – somit stehen insgesamt bis zu 2.491 Euro für die Ersatzpflegeleistung zur Verfügung.

  • Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
  • Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld komplett weitergezahlt.

Zusätzlich können bis zu 50 Prozent der Leistungen für die Kurzzeitpflege umgewidmet werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse. Wichtig: Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein und die Ersatz-Pflegeperson darf kein näherer Angehöriger sein.

Neuerung ab Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Juli 2025 werden die beiden Pflegeleistungen in einem gemeinsamen Jahresbetrag gebündelt – ein Bestandteil des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).

Künftig stehen dafür bis zu 3.539 Euro über acht Wochen pro Jahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen genutzt werden können. Die bislang vorgeschriebene Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt – der Anspruch gilt dann sofort ab Pflegegrad 2.

Wie unterstützt die Pflegeagentur 24?

Wir von der Pflegeagentur 24 wissen, wie wichtig Entlastung für Pflegepersonen ist – und wie kompliziert Anträge, Fristen und Formulare wirken können. Unsere erfahrenen Mitarbeitenden unterstützen Sie dabei, die Verhinderungspflege zu beantragen, planen gemeinsam mit Ihnen die Ersatzpflege und kümmern uns um die professionelle Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Ob für ein paar Stunden oder mehrere Wochen – wir stellen sicher, dass Ihre pflegebedürftige Person auch in Ihrer Abwesenheit liebevoll versorgt wird.

Kontaktieren Sie uns für eine Pflegeberatung

Egal, ob Sie für sich selbst oder für einen geliebten Menschen eine Pflegeberatung benötigen, wir sind hier, um zu helfen. Kontaktieren Sie uns noch heute und erleben Sie, wie wir Pflege einfacher und zugänglicher machen können. Mit unserem empathischen Team können Sie sicher sein, dass Sie in guten Händen sind.

Wir stehen Ihnen in unserem Versorgungsgebiet in Essen, Bochum, Kreis Mettmann, Mülheim an der Ruhr und Hattingen gerne zur Verfügung.

Pflege ist mehr als nur ein Beruf für uns – es ist unsere Leidenschaft. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die bestmögliche Pflege für Sie oder Ihre Lieben zu gewährleisten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Unsere Leistungen umfassen individuelle Betreuung, Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und mehr – alles abgestimmt auf den Pflegegrad der zu betreuenden Person.

So funktioniert es:

  1. Kontakt aufnehmen: Wir beraten Sie kostenlos zur Verhinderungspflege.
  2. Antrag stellen: Wir helfen Ihnen beim Antrag bei der Pflegekasse.
  3. Pflege organisieren: Wir stellen eine geeignete Ersatzkraft für die gewünschte Dauer.
  4. Kosten klären: Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – bis zu den vorgesehenen Euro-Grenzen.

Ob geplante Urlaubsvertretung oder kurzfristiger Notfall – mit der Ersatzpflege durch die Pflegeagentur 24 sind Sie und Ihre Familie auf der sicheren Seite. An sieben Tagen in der Woche sind wir mit unserem professionellen und herzlichen Team für Sie da.

Wir sind für Sie da – weit über die Pflege hinaus.

Neben der klassischen Pflege bieten wir Ihnen auch Unterstützung in vielen weiteren Bereichen:

Gerne übernehmen wir die hauswirtschaftliche Versorgung für Sie – zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Mehr dazu erfahren Sie hier. (▷ Aufgaben einer Haushaltshilfe | Pflegeagentur 24)

Die “24-Stundenpflege” zählt ebenso zu unseren Dienstleistungen, wobei für uns das oberste Gebot gilt, uns nah und bedürfnisorientiert an unseren Kunden zu orientieren.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen, sich im oft unübersichtlichen „Papierdschungel“ der Pflegegeldstelle zurechtzufinden. Wir unterstützen Sie kompetent bei Anträgen und geben Ihnen wertvolle Tipps, z. B. zur Beantragung eines Pflegegrads. (▷Pflegegrad beantragen – So geht’s | Pflegeagentur24)

FAQ:

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dann greift, wenn die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen. In dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Ersatzperson die Pflege.

Wichtig: Die Verhinderungspflege ist nicht mit der Kurzzeitpflege zu verwechseln. Während die Verhinderungspflege in der Regel zu Hause stattfindet, handelt es sich bei der Kurzzeitpflege um eine vorübergehende stationäre Unterbringung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) haben jährlich Anspruch auf bis zu 1.685 Euro für Ersatzpflege. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget zu verwenden, sodass insgesamt bis zu 2.491 Euro im Jahr genutzt werden können. Durch Gesetzesänderungen stehen ab dem 01.07.25 stehen 3.539 zur Verfügung.

Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist flexibel und kann je nach Bedarf stunden- oder tageweise erfolgen.

Ja, Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden.

Was wird benötigt?

  • Antragstellung: Reichen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein.
  • Nachweise zur Pflegevertretung: Legen Sie Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson oder des Pflegedienstes bei.
  • Zeitraum der Pflege: Geben Sie den genauen Zeitraum an, in dem die Vertretungspflege stattgefunden hat.

Wichtige Hinweise:

  • Frist: Ein Antrag auf rückwirkende Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre nach dem Leistungszeitraum gestellt werden.
  • Nachweise: Alle Kosten müssen mit entsprechenden Belegen dokumentiert werden.

Tipp: Es ist ratsam, vor der Antragstellung mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Ja, Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden.

Was wird benötigt?

  • Antragstellung: Reichen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein.
  • Nachweise zur Pflegevertretung: Legen Sie Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflegeperson oder des Pflegedienstes bei.
  • Zeitraum der Pflege: Geben Sie den genauen Zeitraum an, in dem die Vertretungspflege stattgefunden hat.

Wichtige Hinweise:

  • Frist: Ein Antrag auf rückwirkende Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre nach dem Leistungszeitraum gestellt werden.
  • Nachweise: Alle Kosten müssen mit entsprechenden Belegen dokumentiert werden.

Tipp: Es ist ratsam, vor der Antragstellung mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Damit Kosten erstattet werden, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2+ & mind. 6 Monate private Pflege
  • Angabe zur Vertretung (Pflegedienst, Angehörige, Freunde etc.)
  • Rechnungen oder Zahlungsnachweise einreichen
  • Zeitrahmen beachten (max. 6 Wochen/Jahr, bis zu 2.418 €)
  • Keine Doppelleistungen im gleichen Zeitraum

Tipp: Vollständige Unterlagen sorgen für eine schnellere Bearbeitung!

Nutzen Sie das volle Potenzial der Verhinderungspflege – bis zu 2.492 Euro jährlich (inkl. Umwidmung von Kurzzeitpflege).

So geht’s:

  • Planen Sie regelmäßige Entlastungszeiten (z. B. stundenweise Pflegedienst)
  • Kombinieren Sie flexibel mit anderen Leistungen
  • Beantragen Sie rückwirkend (bis zu 4 Jahre)
  • Lassen Sie sich von uns bei der Antragstellung unterstützen

Tipp: Schon mit wenigen Stunden pro Woche können Sie das Budget sinnvoll nutzen und sich entlasten.

Antrag auf Verhinderungspflege – so einfach geht’s: 

  1. Formular bei der Pflegekasse anfordern (meist online verfügbar) 
  1. Ausfüllen mit Daten & Pflegezeitraum 
  1. Nachweise beilegen (z. B. Rechnungen, Pflegegradbescheid) 
  1. Einreichen – per Post oder online 
  1. Bewilligung abwarten 

Auch rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich! 

Tipp: Wir helfen Ihnen gern beim Antrag – sprechen Sie uns an! 

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf: 

  • 1.685 Euro/Jahr für Verhinderungspflege 
  • Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege umwidmbar 

Insgesamt bis zu 2.491 Euro jährlich, wenn: 

  • Die Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wird 
  • Ein Antrag auf Umwidmung bei der Pflegekasse gestellt wird 

Wichtig: Das Budget verfällt jährlich, kann aber bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. 

Liebevolle Betreuung und
Pflege zuhause

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

Pflegeagentur 24 ambulante Alten-und Krankenpflege GmbH
Burgstraße 1
D-45289 Essen

Tel. (Zentrale): 0201 7640410
Fax.: 0201 76404129
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