Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen
Die Pflege eines geliebten Menschen erfordert viel Kraft, Zeit und Verantwortung. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson selbst krank wird, Urlaub braucht oder kurzfristig verhindert ist? Genau in solchen Situationen kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung haben – und wertvolle Leistungen ungenutzt bleiben.
Was ist Verhinderungspflege?
Auch Ersatzpflege genannt, ist sie eine Leistung der Pflegekasse. Sie greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Krankheit, Erholungsurlaub oder private Termine. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege des pflegebedürftigen Menschen. Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise sowie bis zu sechs Wochen (ab dem 01.07.25 acht Wochen) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wichtig: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege Kosten von bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr.
Wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, können bis zu 806 Euro zusätzlich übertragen werden – somit stehen insgesamt bis zu 2.491 Euro für die Ersatzpflegeleistung zur Verfügung.
- Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
- Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld komplett weitergezahlt.
Zusätzlich können bis zu 50 Prozent der Leistungen für die Kurzzeitpflege umgewidmet werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse. Wichtig: Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein und die Ersatz-Pflegeperson darf kein näherer Angehöriger sein.
Neuerung ab Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 werden die beiden Pflegeleistungen in einem gemeinsamen Jahresbetrag gebündelt – ein Bestandteil des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).
Künftig stehen dafür bis zu 3.539 Euro über acht Wochen pro Jahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen genutzt werden können. Die bislang vorgeschriebene Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt – der Anspruch gilt dann sofort ab Pflegegrad 2.
Wie unterstützt die Pflegeagentur 24?
Wir von der Pflegeagentur 24 wissen, wie wichtig Entlastung für Pflegepersonen ist – und wie kompliziert Anträge, Fristen und Formulare wirken können. Unsere erfahrenen Mitarbeitenden unterstützen Sie dabei, die Verhinderungspflege zu beantragen, planen gemeinsam mit Ihnen die Ersatzpflege und kümmern uns um die professionelle Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Ob für ein paar Stunden oder mehrere Wochen – wir stellen sicher, dass Ihre pflegebedürftige Person auch in Ihrer Abwesenheit liebevoll versorgt wird.
Kontaktieren Sie uns für eine Pflegeberatung
Egal, ob Sie für sich selbst oder für einen geliebten Menschen eine Pflegeberatung benötigen, wir sind hier, um zu helfen. Kontaktieren Sie uns noch heute und erleben Sie, wie wir Pflege einfacher und zugänglicher machen können. Mit unserem empathischen Team können Sie sicher sein, dass Sie in guten Händen sind.
Wir stehen Ihnen in unserem Versorgungsgebiet in Essen, Bochum, Kreis Mettmann, Mülheim an der Ruhr und Hattingen gerne zur Verfügung.
Pflege ist mehr als nur ein Beruf für uns – es ist unsere Leidenschaft. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die bestmögliche Pflege für Sie oder Ihre Lieben zu gewährleisten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Unsere Leistungen umfassen individuelle Betreuung, Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und mehr – alles abgestimmt auf den Pflegegrad der zu betreuenden Person.
So funktioniert es:
- Kontakt aufnehmen: Wir beraten Sie kostenlos zur Verhinderungspflege.
- Antrag stellen: Wir helfen Ihnen beim Antrag bei der Pflegekasse.
- Pflege organisieren: Wir stellen eine geeignete Ersatzkraft für die gewünschte Dauer.
- Kosten klären: Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – bis zu den vorgesehenen Euro-Grenzen.
Ob geplante Urlaubsvertretung oder kurzfristiger Notfall – mit der Ersatzpflege durch die Pflegeagentur 24 sind Sie und Ihre Familie auf der sicheren Seite. An sieben Tagen in der Woche sind wir mit unserem professionellen und herzlichen Team für Sie da.
Wir sind für Sie da – weit über die Pflege hinaus.
Neben der klassischen Pflege bieten wir Ihnen auch Unterstützung in vielen weiteren Bereichen:
Gerne übernehmen wir die hauswirtschaftliche Versorgung für Sie – zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Mehr dazu erfahren Sie hier. (▷ Aufgaben einer Haushaltshilfe | Pflegeagentur 24)
Die “24-Stundenpflege” zählt ebenso zu unseren Dienstleistungen, wobei für uns das oberste Gebot gilt, uns nah und bedürfnisorientiert an unseren Kunden zu orientieren.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen, sich im oft unübersichtlichen „Papierdschungel“ der Pflegegeldstelle zurechtzufinden. Wir unterstützen Sie kompetent bei Anträgen und geben Ihnen wertvolle Tipps, z. B. zur Beantragung eines Pflegegrads. (▷Pflegegrad beantragen – So geht’s | Pflegeagentur24)