Leistungen der Pflegeagentur 24

Es kann jeden treffen – ob im Kindesalter, in den mittleren Jahren oder auch in fortgeschrittenem Alter. Sei es durch einen Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch durch eine Operation – die emotionale, geistige oder körperliche Verfassung kann durch ein solches Ereignis so weit beeinträchtigt werden, dass der Mensch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seinen Alltag soweit möglich weiter bestreiten zu können. Meist ändert sich die Lebenssituation der Betroffenen, aber auch der Angehörigen ohne Vorbereitung. Man möchte gerne weiter im eigenen Zuhause bleiben und den gewohnten Alltag so weit wie möglich aufrechterhalten.

Hier wollen wir, die Pflegeagentur 24, Ihnen Ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Häuslichkeit aufrechterhalten und bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Mit einem umfassenden und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versorgungskonzept, bieten wir unterstützende Maßnahmen bei der Körperpflege, medizinischen Behandlungspflege, Betreuungsleistungen und auch hauswirtschaftlicher Unterstützung bis hin zur „rund-um-die-Uhr-Betreuung“.

Sprechen Sie uns an, damit wir in einer persönlichen Beratung für Sie und Ihre Angehörigen die optimale Lösung finden und schauen Sie vorbei in unserem Pflegeratgeber.

Ambulanter Pflegedienst Essen – Pflegeagentur 24

Unsere Pflegeleistungen

Grundpflege

Grundpflege im Pflegedienst

Entdecken Sie maßgeschneiderte Grundpflege-Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Behandlungspflege

Behandlungspflege im Pflegedienst

Erfahren Sie alles über unsere qualifizierte Behandlungspflege, die Versorgung und individuelle Betreuung kombiniert.

Beratung nach § 37.3 SGB XI

Beratung nach 37.3

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegeldbezug? Entdecken Sie unser umfassendes Angebot.

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Entdecken Sie unsere professionelle Haushaltshilfe, die Ihnen den Alltag umgehend erleichtert.

24 Stunden Pflege

24-Stunden-Betreuung

Erfahren Sie mehr über unsere 24-Stunden-Pflegeoptionen, die eine rund um die Uhr Betreuung gewährleisten.

Pflegeberatung

Pflegeberatung zu Hause

Erhalten Sie umfassende Pflegeberatung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite.

Verhinderungspflege

Pflegeberatung zu Hause

Sie benötigen ambulante Pflegeleistungen im Breich der Verhinderungspflege? Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner.

Pflegeleistungen flexibel kombinieren und anpassen

Das Pflegerecht ist bewusst flexibel gestaltet – damit Sie die Leistungen ganz individuell an Ihre Lebenssituation anpassen können. Es gibt zahlreiche Kombinations- und Übertragungsmöglichkeiten, mit denen Sie das Beste aus Ihrem Anspruch herausholen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

Sie können beispielsweise die ambulanten Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst teilweise in Anspruch nehmen – und zusätzlich anteilig Pflegegeld erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem nicht genutzten Anteil der Sachleistung und wird entsprechend umgerechnet.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren

Bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht ein gegenseitiges Übertragungsrecht:

  • Verhinderungspflege: Wenn Ihre reguläre Pflegeperson (z. B. Angehörige) zeitweise ausfällt, kann eine Ersatzperson bis zu 6 Wochen im Jahr einspringen.
  • Kurzzeitpflege: Hier wird die pflegebedürftige Person vorübergehend stationär betreut – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, für maximal 8 Wochen jährlich.

  • Kurzzeitpflege: Hier wird die pflegebedürftige Person vorübergehend stationär betreut – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, für maximal 8 Wochen jährlich.

Nicht genutzte Leistungen aus einem Bereich können den Anspruch im anderen Bereich erhöhen:

  • Wurde z. B. die Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Restbetrag vollständig auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

  • Umgekehrt lassen sich bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege umwandeln.

Gut zu wissen:

  • Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – bei stundenweiser Verhinderungspflege sogar in voller Höhe.

Ab 1. Juli 2025: Einheitlicher Jahresbetrag

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz (PUEG) wird ab 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. So können Sie den Betrag flexibel dort einsetzen, wo er gerade gebraucht wird – ohne starre Grenzen. Die bisher nötige sechmonatige „Vorpflegezeit“ entfällt ebenfalls.

Liebevolle Betreuung und
Pflege zuhause

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

Pflegeagentur 24 ambulante Alten-und Krankenpflege GmbH
Burgstraße 1
D-45289 Essen

Tel. (Zentrale): 0201 7640410
Fax.: 0201 76404129
Mail: info@pflegeagentur24-pflegedienst.de

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