Leistungen der Pflegeagentur 24
Es kann jeden treffen – ob im Kindesalter, in den mittleren Jahren oder auch in fortgeschrittenem Alter. Sei es durch einen Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch durch eine Operation – die emotionale, geistige oder körperliche Verfassung kann durch ein solches Ereignis so weit beeinträchtigt werden, dass der Mensch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seinen Alltag soweit möglich weiter bestreiten zu können. Meist ändert sich die Lebenssituation der Betroffenen, aber auch der Angehörigen ohne Vorbereitung. Man möchte gerne weiter im eigenen Zuhause bleiben und den gewohnten Alltag so weit wie möglich aufrechterhalten.
Hier wollen wir, die Pflegeagentur 24, Ihnen Ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Häuslichkeit aufrechterhalten und bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Mit einem umfassenden und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versorgungskonzept, bieten wir unterstützende Maßnahmen bei der Körperpflege, medizinischen Behandlungspflege, Betreuungsleistungen und auch hauswirtschaftlicher Unterstützung bis hin zur „rund-um-die-Uhr-Betreuung“.
Sprechen Sie uns an, damit wir in einer persönlichen Beratung für Sie und Ihre Angehörigen die optimale Lösung finden und schauen Sie vorbei in unserem Pflegeratgeber.
Ambulanter Pflegedienst Essen – Pflegeagentur 24
Unsere Pflegeleistungen
Pflegeleistungen flexibel kombinieren und anpassen
Das Pflegerecht ist bewusst flexibel gestaltet – damit Sie die Leistungen ganz individuell an Ihre Lebenssituation anpassen können. Es gibt zahlreiche Kombinations- und Übertragungsmöglichkeiten, mit denen Sie das Beste aus Ihrem Anspruch herausholen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Sie können beispielsweise die ambulanten Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst teilweise in Anspruch nehmen – und zusätzlich anteilig Pflegegeld erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem nicht genutzten Anteil der Sachleistung und wird entsprechend umgerechnet.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren
Bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht ein gegenseitiges Übertragungsrecht:
Nicht genutzte Leistungen aus einem Bereich können den Anspruch im anderen Bereich erhöhen:
Gut zu wissen:
Ab 1. Juli 2025: Einheitlicher Jahresbetrag
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz (PUEG) wird ab 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. So können Sie den Betrag flexibel dort einsetzen, wo er gerade gebraucht wird – ohne starre Grenzen. Die bisher nötige sechmonatige „Vorpflegezeit“ entfällt ebenfalls.