Das ändert sich ab 01.Juli 2025
Das neue Entlastungsbudget: weniger Bürokratie, mehr Flexibilität, mehr Freiheit!
Ab dem 1. Juli 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die vor allem pflegende Angehörige und Pflegebedürftige entlasten sollen. Die bisher getrennten Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt. Wir von der Pflegeagentur 24 zeigen Ihnen, wie Sie von der neuen Reform profitieren können. Mehr Informationen entnehmen Sie unserem Pflegeratgeber unter der Kategorie Pflegeleistungen.
Definition Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützungsleistung für alle, die sich regelmäßig um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Fällt die pflegende Person zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder einer anderen Verpflichtung aus, übernimmt eine Ersatzpflege – entweder durch professionelle Dienstleister wie uns oder durch Angehörige und Freunde.
Das sind die Änderungen ab dem 1. Juli 2025:
1. Ein gemeinsames Jahresbudget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden vereint
Statt zwei getrennter Töpfe gibt es künftig ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dieses neue Entlastungsbudget können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege einsetzen – ganz flexibel.
Vorteil: Wer keine Kurzzeitpflege benötigt, kann das gesamte Budget für stunden- oder tageweise Ersatzpflege zuhause nutzen – ganz nach individuellem Bedarf.
Hinweis: Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weitergezahlt und bei tageweiser Verhinderungspföege nur zur Hälfte.
2. Zwei Wochen mehr Pflegezeit im Jahr
Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden – bisher waren es maximal 6 Wochen (42 Tage).
Vorteil: Pflegende Angehörige erhalten mehr Spielraum, um sich zu erholen oder Auszeiten zu nehmen – ohne Angst, das Budget zu überschreiten.
Hinweis: Die 56 Tage gelten für die Tageweise-Verhinderungspflege. Bei stundenweiser-Verhinderungspflege gilt keine Tagesbegrenzung.
Wie ist das einzuordnen?
Tageweise VP = mindestens 8 Stunden pro Tag
Stundenweise VP = weniger als 8 Stunden pro Tag
3. Keine Wartezeit mehr: Anspruch ab Pflegegrad 2
Bisher musste die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zuhause gepflegt worden sein, bevor die Verhinderungspflege genutzt werden konnte. Ab Juli 2025 entfällt diese Regel. Das Entlastungsbudget steht ab sofortigem Eintritt in Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Vorteil: Sofortige Entlastung für pflegende Angehörige – gerade in der oft besonders anstrengenden Anfangsphase.
4. Mehr Geld für pflegende Angehörige
Nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehepartner), die die Verhinderungspflege übernehmen, dürfen ab Juli 2025 das doppelte Pflegegeld als Aufwandsentschädigung erhalten. Bisher lag die Grenze bei 1,5-fachem Pflegegeld. Nahe Angehörige erhalten als jährlichen Höchstbetrag das 2-fache Pflegegeld.
Vorteil: Pflege im familiären Umfeld wird besser vergütet – auch ehrenamtliches Engagement erfährt mehr Anerkennung.
5. Anrechnung bisheriger Leistungen im Jahr 2025
Das neue Budget gilt ab 1. Juli 2025 – bereits genutzte Leistungen (Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege) aus dem 1. Halbjahr werden automatisch angerechnet. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was bedeutet das für Sie?
Die Reform der Verhinderungspflege ist ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung, Flexibilität und Entlastung für pflegende Angehörige. Durch die Einführung des Entlastungsbudgets können Betroffene deutlich einfacher planen, längere Pausen einlegen und mehr Unterstützung erhalten.
Als ambulanter Pflegedienst stehen wir von der Pflegeagentur 24 Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie individuell, helfen bei der Antragstellung, übernehmen bei Bedarf die Ersatzpflege – ob stundenweise oder für mehrere Tage – und unterstützen Sie beim optimalen Einsatz des neuen Budgets.
Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege 2025?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Sie möchten noch mehr erfahren?
In unserem liebevoll gestalteten Pflegeratgeber finden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen viele wertvolle Informationen, praktische Alltagstipps und Antworten auf häufige Fragen rund um die Pflege.
Jetzt ganz bequem als PDF herunterladen und jederzeit griffbereit haben!