Hilfsmittel – Übersicht, Antrag & Kosten

Wenn Menschen im Alter oder durch Krankheit Unterstützung benötigen, spielen Hilfsmittel oft eine zentrale Rolle. Sie erleichtern den Alltag, fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige. Doch welche Hilfsmittel gibt es eigentlich? Wer übernimmt die Kosten? Und wo kann man sie beantragen?

In diesem Beitrag unseres Pflegeratgeber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände oder technische Geräte, die dazu dienen, körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen, zu lindern oder eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen. Sie kommen vor allem bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen zum Einsatz – sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.

Die Liste möglicher Hilfsmittel ist ebenso lang wie die Liste möglicher Behinderungen und Behandlungen. Sie reichen vom Desinfektionsmittel, über Brillengläser bis hin zum Rollator oder Treppenlift.

Drei Arten von Hilfsmitteln

Grundsätzlich unterscheidet man drei Kategorien:

a) Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation

Diese Hilfsmittel unterstützen die Wiederherstellung von Funktionen nach Krankheit oder Unfall. Beispiele sind:

  • Rollatoren
  • Prothesen

b) Hilfsmittel zur Krankenbehandlung

Sie dienen der Behandlung von akuten Krankheiten aber auch der Vorbeugung oder Verhütung drohender Krankheiten. Beispiele:

  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruckmessgeräte
  • Insulinpens
  • Kompressionsstrümpfe

c) Pflegehilfsmittel

Diese sind speziell für die häusliche Pflege gedacht. Sie erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Einige Pflegehilfsmittel gelten als verbrauchsorientiert (z. B. Einmalhandschuhe), andere sind technischer Art (z. B. Pflegebett).

Häufig genutzte Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel im Überblick

Hilfsmittel Tabellenübersicht

Tipp: Manche Hilfsmittel erfüllen mehrere Zwecke – sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel. Ein Beispiel ist der Rollstuhl: Er kann sowohl zur Mobilität als auch zur pflegerischen Unterstützung dienen.

Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog – was Sie wissen sollten

Hilfsmittel- verzeichnis und Hilfsmittel- katalog – was Sie wissen sollten

Gesetzliche und private Krankenversicherungen führen jeweils eigene Listen, in denen zahlreiche erstattungsfähige Hilfsmittel aufgeführt sind. Diese regelmäßig aktualisierten Übersichten enthalten auch Anforderungen an Qualität und Funktion der jeweiligen Produkte.

Dabei gilt:

Diese Listen richten sich in erster Linie an medizinisches Fachpersonal, Pflegekräfte sowie Kostenträger. Wer selbst ein Hilfsmittel benötigt, wird dort allerdings nur schwer fündig: Die Einträge sind meist sehr technisch beschrieben und setzen Fachwissen voraus. Für Betroffene oder Angehörige sind diese Dokumente daher oft wenig hilfreich als erste Informationsquelle.

Woher bekomme ich die Hilfsmittel – und wer zahlt?

Beantragung

Die meisten Hilfsmittel werden vom Hausarzt oder Facharzt verordnet. Das Rezept reicht man bei der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse ein. Danach erfolgt die Versorgung über ein Sanitätshaus oder einen spezialisierten Anbieter.

Kostenübernahme

Kosten- übernahme

  • Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation & Krankenbehandlung: Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, ggf. mit geringer Zuzahlung (i. d. R. 5–10 €).
  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 1–5 bis zu 4042 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion).
  • Technische Pflegehilfsmittel: Können gemietet oder mit Eigenanteil bereitgestellt werden.

Rückerstattung von Zusatzkosten – z. B. Stromkosten

Manche Hilfsmittel – wie elektrisch verstellbare Pflegebetten, Atemgeräte oder Absaugpumpen – verursachen zusätzliche Stromkosten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen rückerstattet werden:

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auf Antrag eine pauschale Stromkostenerstattung, wenn das Hilfsmittel dauerhaft genutzt wird. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und über die Krankenkasse genehmigt wurde.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach dem Formular zur Erstattung der Stromkosten für medizinische Hilfsmittel. Lesen Sie hierzu auch unseren Bligbeitrag Blogbeitrag Stromkosten für Hilfsmittel – durch Erstattung Geld sparen

Hilfsmittel Pflege
Hilfsmittel

Wie hilft die Pflegeagentur 24?

Als ambulanter Pflegedienst mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um Hilfsmittel und Pflege. Unser Service für Sie:

  • Beratung rund um Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel
  • Unterstützung beim Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse
  • Organisation & Bestellung der passenden Hilfsmittel
  • Anleitung zur richtigen Anwendung – für Sie oder Ihre Angehörigen
  • Häusliche Pflege & Betreuung durch unser geschultes Fachpersonal

Fazit

Hilfsmittel sind ein unverzichtbarer Teil der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie sorgen für mehr Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit. Wenn Sie unsicher sind, welche Hilfsmittel Sie benötigen oder wie Sie diese beantragen, sind wir von der Pflegeagentur 24 gerne für Sie da.