Was ist ein Treppenlift und wofür ist er gut?
Treppenlifte sind die ideale Lösung, wenn das Treppensteigen schwerfällt. Er transportiert Sie sicher entlang einer Schiene nach oben oder unten – ob gerade oder kurvig. Typische Modelle sind Sitzlifte, Plattformlifte oder kleine Aufzüge. Ein Treppenlift ist besonders sinnvoll bei eingeschränkter Mobilität, erhöhter Sturzgefahr oder Rollstuhlnutzung. Ob Ihre Treppe geeignet ist, prüfen Fachberater direkt vor Ort. Ein solches Hilfsmittel zählt zu den wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und lässt sich von der Pflegekasse bezuschussen.
Treppenlift Platzbedarf
Der Sitzlift als klassische Treppenliftvariante
Der Sitzlift, auch Treppensitzlift genannt, ist die beliebteste Treppenliftform. Auf einem klappbaren Sitz fahren Sie bequem zwischen den Etagen. Vorteil: Die Treppe bleibt weiterhin für alle nutzbar. Sitzlifte sind im Innenbereich Standard, aber auch für Außentreppen erhältlich.
Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau
Einbau und Montage sind fast überall möglich – unabhängig vom Material der Treppe. Wichtig sind die Mindestbreiten: 80 cm bei Einfamilienhäusern, 100 cm bei Mehrfamilienhäusern. So bleibt die Treppe ein sicherer Fluchtweg.
Für wen ist der Treppensitzlift geeignet?
Ein Lift zum Sitzen eignet sich für alle, die Treppensteigen zwar noch können, aber Hilfe benötigen. Ideal für Nutzer mit Rollator oder für Menschen, die Unterstützung beim Umsteigen aus dem Rollstuhl haben.
Checkliste: Das sollten Sie beachten
Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation
Was kostet ein Treppenlift?
Ein einfacher Sitzlift für gerade Treppen kostet ab ca. 3.500 Euro. Kurvige oder mehrstöckige Treppenlifte liegen zwischen 10.000 und 17.000 Euro. Außentreppenlifte können teurer sein. Für den Einbau fallen zusätzlich 500–1.500 Euro an.
Treppenlift Kosten: Zuschüsse der Pflegekasse
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person. Wohnen mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Wichtig: Antrag immer vor dem Einbau stellen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Pflegekasse kommen auch Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Sozialamt oder Förderbanken in Frage. Die KfW bietet seit 2025 nur noch Kredite, keine Zuschüsse.
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Eignet sich ein Treppenlift für Mieter?
Auch Mieter können Anspruch auf barrierefreie Zugänge haben (§ 554a BGB). Eine Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ist jedoch erforderlich. Der Lift muss sicher, rückbaubar und brandschutzkonform sein. Vermieter können ablehnen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen.
FAQ
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