Unverzichtbar: Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mülheim an der Ruhr

Wenn Sie Pflegegeldempfänger*in sind und einen Pflegegrad ab 2 haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze (auch Qualitätssicherungsbesuche genannt) in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung, die in der Regel durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes erbracht wird, bietet Ihnen wertvolle Hilfestellung, in Ihre Pflegesituation Ihrem Zuhause sicherzustellen.

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mülheim ist eine hervorragende Möglichkeit, pflegefachliche Unterstützung durch Fachkräfte für Ihre häusliche Versorgung zu erhalten.

Was ist die Pflegeberatung?

Der Beratungseinsatz, auch bekannt als Qualitätssicherungsbesuch, ist ein wichtiger Termin für Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Dieser Besuch erfolgt direkt bei Ihnen zu Hause und wird in der Regel von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Der Fokus liegt darauf, die Qualität der häuslichen Pflegesituation zu sichern und die pflegenden Personen umfassend zu unterstützen.

Wann muss ein Beratungsgespräch stattfinden?

Wenn Sie als pflegebedürftig (Grad 2) anerkannt sind, können Sie Pflegegelder der Pflegeversicherung zur Organisation Ihrer Pflege im eigenen Zuhause erhalten. Sollte diese nicht durch ausgebildetes Personal, sondern durch Angehörige oder Nachbarn erfolgt, sind regelmäßige Beratungsgespräche erforderlich.

Wie oft muss ein Beratungseinsatz durchgeführt werden?

Die Häufigkeit der Besuche hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit der Person ab:

  • Grad 2 und 3: einmal alle sechs Monate
  • Grad 4 und 5: einmal alle drei Monate

Diese regelmäßigen Besuche dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern ermöglichen es auch, Angehörige kontinuierlich zu unterstützen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen.

Wichtige Information für Sie:

Ein Beratungsbesuch kann halbjährlich kostenlos in Anspruch genommen werden für:

  • Pflegebedürftige mit Grad 1
  • Personen, die Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) nutzen
  • Personen, die Kombinationsleistungen (Kombination aus ambulantem Pflegedienst und Pflegegeldern) erhalten

Welche Themen werden im Gespräch behandelt?

  • Unterstützung durch Pflegehilfsmittel
  • Hinweise auf Pflegekurse, Schulungen oder soziale Absicherung für die Pflegeperson
  • Falls nötig Anpassungen des häuslichen Wohnumfelds (z. B. Badumbau, Treppenlift)
  • Entlastung der Pflegeperson durch Nutzung aller zustehenden Leistungen der Versicherung
  • Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen

Kosten – wer zahlt?

Vollständig von der Pflegekasse übernommen, enstehen für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Kosten für diesen Termin. Da die Beratung der Sicherstellung einer hohen Pflegequalität dient, ist sie ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Alle regelmäßigen Beratungseinsätze sind im Rahmen der Pflegeversicherung für Sie also komplett kostenlos und werden direkt von uns mit der Pflegekasse abgerechnet.

So vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Umgebung?

Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, stehen wir Ihnen in Mülheim zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin mit unseren qualifizierten Mitarbeiter/innen zu vereinbaren:

Wichtiger Hinweis:

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sollten eigenständig vereinbart werden. Falls diese Termine nicht wahrgenommen oder abgelehnt werden, kann dies zu Kürzungen der Geldleistungen durch die Pflegekasse führen.

Liebevolle Betreuung und
Pflege zuhause

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

Pflegeagentur 24 ambulante Alten-und Krankenpflege GmbH
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