Pflegeberatung Mülheim an der Ruhr –
Verlieren Sie nicht Ihr Pflegegeld
Wenn Sie Pflegegeldempfänger*in sind und einen Pflegegrad ab 2 haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze (auch Qualitätssicherungsbesuche genannt) in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung, die in der Regel durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes erbracht wird, bietet Ihnen wertvolle Hilfestellung, in Ihre Pflegesituation Ihrem Zuhause sicherzustellen.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mülheim ist eine hervorragende Möglichkeit, pflegefachliche Unterstützung durch Fachkräfte für Ihre häusliche Versorgung zu erhalten.
Wir bieten kompetente Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen.
Was ist die Pflegeberatung?
Der Beratungseinsatz, auch bekannt als Qualitätssicherungsbesuch, ist ein wichtiger Termin für Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Dieser Besuch erfolgt direkt bei Ihnen zu Hause und wird in der Regel von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Der Fokus liegt darauf, die Qualität der häuslichen Pflegesituation zu sichern und die pflegenden Personen umfassend zu unterstützen.
Wann muss ein Beratungsgespräch stattfinden?
Wenn Sie als pflegebedürftig (Grad 2) anerkannt sind, können Sie Pflegegelder der Pflegeversicherung zur Organisation Ihrer Pflege im eigenen Zuhause erhalten. Sollte diese nicht durch ausgebildetes Personal, sondern durch Angehörige oder Nachbarn erfolgt, sind regelmäßige Beratungsgespräche erforderlich.
Ihre Vorteile der Pflegeberatung in Mülheim
Umfassende Betreuung: Egal ob häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel oder stationäre Pflege – wir finden die passende Lösung für Sie.
Entlastung für Angehörige: Durch unsere Beratung helfen wir Ihnen, die Pflege zu organisieren und zu entlasten.
Welche Themen werden im Gespräch behandelt?
Wie oft muss ein Beratungs-einsatz durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der Besuche hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit der Person ab
Diese regelmäßigen Besuche dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern ermöglichen es auch, Angehörige kontinuierlich zu unterstützen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen.
Kosten – wer zahlt?
Vollständig von der Pflegekasse übernommen, entstehen für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Kosten für diesen Termin. Da die Beratung der Sicherstellung einer hohen Pflegequalität dient, ist sie ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Alle regelmäßigen Beratungseinsätze sind im Rahmen der Pflegeversicherung für Sie also komplett kostenlos und werden direkt von uns mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wichtig: Ein Beratungsbesuch kann halbjährlich kostenlos in Anspruch genommen werden für:
- Pflegebedürftige mit Grad 1
- Personen, die Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) nutzen
- Personen, die Kombinationsleistungen (Kombination aus ambulantem Pflegedienst und Pflegegeldern) erhalten
So vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Umgebung?
Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, stehen wir Ihnen in Mülheim zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin mit unseren qualifizierten Mitarbeiter/innen zu vereinbaren:
Wichtiger Hinweis:
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI in Mülheim sollten eigenständig vereinbart werden. Falls diese Termine nicht wahrgenommen oder abgelehnt werden, kann dies zu Kürzungen der Geldleistungen durch die Pflegekasse führen.





