Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI im Kreis Mettmann

Pflegegeldempfänger*innen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 2 sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Pflegeberatung, durchgeführt von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes, sichert die Qualität Ihrer Pflege im häuslichen Umfeld und bietet Ihnen wertvolle Unterstützung. Hierfür stehen wir Ihnen als Pflegestützpunkt an unseren Standorten in NRW zur Verfügung.

Was beinhaltet das Beratungsgespräch?

Ein Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI, auch als Qualitätssicherungsbesuch bekannt, ist eine maßgebliche Hilfestellung für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und denen Pflegegeldbezug zusteht. Dabei kommt eine qualifizierte Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause und prüft die Pflegequalität in den eigenen vier Wänden. Ziel ist es, pflegende Angehörige und die zu pflegenden Personen optimal zu unterstützen und die häusliche Versorgung sicherzustellen.

Wann und wie häufig muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Pflegebedürftige ab Grad 2, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, diese Pflegegutachten in regelmäßigen Abständen durchzuführen:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate

  • Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Stufe 1 sowie Nutzern von Pflegesach- oder Kombinationsleistungen ein freiwilliger Beratungstermin im Halbjahresabstand kostenlos zur Verfügung.

Welche Themen werden bei dem Beratungsgespräch besprochen?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI behandelt viele hilfreiche Themen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson abgestimmt sind, unter anderem:

  • Nutzung und Beantragung von Pflegehilfsmitteln

  • Informationen zu Pflegekursen und Schulungen

  • Optimierung des Wohnumfeldes (z. B. barrierefreie Umbauten)

  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige durch Pflegeleistungen

  • Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin

Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist einfach zu vereinbaren. Das Team unseres ambulanten Pflegedienstes steht Ihnen gerne zur Seite, um einen passenden Termin zu finden. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, und lassen Sie sich individuell und professionell beraten.

Wichtiger Hinweis: Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze müssen eigenständig vereinbart und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Das Versäumnis dieser Termine kann zur Kürzung Ihrer Pflegegeldleistungen führen.

Sie benötigen zusätzliche Pflegeleistungen? Der ambulante Pflegedienst der Pflegeagentur 24 bietet viele weitere Services zur Betreuung, wie Hilfe im Haushalt, Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege an. Hier finden Sie zu unseren weiteren Dienstleistungen.

Liebevolle Betreuung und
Pflege zuhause

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

Pflegeagentur 24 ambulante Alten-und Krankenpflege GmbH
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