Pflegeberatung in Wülfrath nach § 37.3 SGB XI – damit Sie nicht Ihr Pflegegeld verlieren
Pflegeberatung in Wülfrath nach § 37.3 SGB XI – damit Sie nicht Ihr Pflegegeld verlieren
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen Angehörige oft vor vielen offenen Fragen. Als ambulanter Pflegedienst in Wülfrath unterstützen wir Sie dabei, den Überblick zu behalten und die passende Versorgung für Ihre Liebsten zu organisieren. Ob in der Innenstadt, in Düssel oder in Rohdenhaus: Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit für Ihre Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Pflegelösung, die zu Ihrem Alltag passt.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Wülfrath
Wer Pflegegeld bezieht und mindestens Pflegegrad 2 hat, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nachweisen. Diesen Pflichtbesuch übernehmen wir für Sie direkt bei Ihnen zu Hause in Wülfrath. Eine erfahrene Pflegefachkraft unseres zugelassenen Pflegedienstes prüft dabei, ob die häusliche Pflege gut funktioniert, gibt praktische Tipps und zeigt Ihnen, welche Entlastungsangebote Ihnen zustehen. So erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Vorgabe, sondern erhalten auch echte Unterstützung für den Pflegealltag. Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Familien in Wülfrath und im gesamten Kreis Mettmann da.
Wann ist eine Pflegeberatung in Wülfrath sinnvoll?
Spätestens wenn die Versorgung eines Angehörigen geplant oder neu aufgestellt werden muss, lohnt sich eine fachkundige Beratung. Vielleicht benötigt ein Familienmitglied zum ersten Mal Hilfe im Alltag, oder der Unterstützungsbedarf ist nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich gestiegen. In solchen Momenten begleitet unser Pflegeteam in Wülfrath Sie Schritt für Schritt: Wir erklären, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Frage kommen, helfen bei Anträgen und zeigen Ihnen, wie sich Pflege und Familienalltag gut miteinander vereinbaren lassen.
Gut zu wissen: Die Pflichtbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden nicht automatisch von der Pflegekasse angesetzt. Sie müssen sich selbst um einen Termin kümmern. Werden die Nachweise nicht fristgerecht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall sogar ganz einstellen.
Wann und wie häufig muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Pflegebedürftige ab Grad 2, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, diese Pflegegutachten in regelmäßigen Abständen durchzuführen:
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Stufe 1 sowie Nutzern von Pflegesach- oder Kombinationsleistungen ein freiwilliger Beratungstermin im Halbjahresabstand kostenlos zur Verfügung.
Welche Themen werden bei dem Beratungsgespräch besprochen?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI behandelt viele hilfreiche Themen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson abgestimmt sind, unter anderem:
Vorteile unserer Pflegeberatung in Wülfrath:
Sie benötigen zusätzliche Pflegeleistungen? Der ambulante Pflegedienst der Pflegeagentur 24 bietet viele weitere Services zur Betreuung, wie Hilfe im Haushalt, Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege an. Hier finden Sie zu unseren weiteren Dienstleistungen.






