Pflegeberatung Mettmann nach § 37.3 SGB XI – Unterstützung für Sie und Ihre Lieben
Pflegeberatung Mettmann nach § 37.3 SGB XI – Unterstützung für Sie und Ihre Lieben
Die Pflege eines Angehörigen kann komplex und herausfordernd sein. Unser erfahrener ambulanter Pflegedienst im Kreis Mettmann bietet Ihnen umfassende Pflegeberatung, um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen die optimale Versorgung erhalten. Unsere qualifizierten Berater stehen Ihnen zur Seite, um individuelle Pflegepläne zu entwickeln und die beste Pflegelösung für jede Situation zu finden.
Pflegegeldempfänger*innen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 2 sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Pflegeberatung, durchgeführt von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes, sichert die Qualität Ihrer Pflege im häuslichen Umfeld und bietet Ihnen wertvolle Unterstützung. Hierfür stehen wir Ihnen als Pflegestützpunkt an unseren Standorten in NRW zur Verfügung.
In welchen Fällen ist Pflegeberatung hilfreich?
Eine Pflegeberatung ist immer dann empfehlenswert, wenn es darum geht, Pflegeleistungen zu organisieren. Ob Sie erstmals Unterstützung für einen Angehörigen suchen oder sich die Pflegesituation verändert hat – unser Team im Kreis Mettmann hilft Ihnen, den Weg durch das komplexe System der Pflegeleistungen zu finden.
Wichtiger Hinweis: Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach 37.3 müssen eigenständig vereinbart und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Das Versäumnis dieser Termine kann zur Kürzung Ihrer Pflegegeldleistungen führen.
Wann und wie häufig muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Pflegebedürftige ab Grad 2, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, diese Pflegegutachten in regelmäßigen Abständen durchzuführen:
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Stufe 1 sowie Nutzern von Pflegesach- oder Kombinationsleistungen ein freiwilliger Beratungstermin im Halbjahresabstand kostenlos zur Verfügung.
Welche Themen werden bei dem Beratungsgespräch besprochen?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI behandelt viele hilfreiche Themen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson abgestimmt sind, unter anderem:
Vorteile unserer Pflegeberatung im Kreis Mettmann:
Sie benötigen zusätzliche Pflegeleistungen? Der ambulante Pflegedienst der Pflegeagentur 24 bietet viele weitere Services zur Betreuung, wie Hilfe im Haushalt, Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege an. Hier finden Sie zu unseren weiteren Dienstleistungen.





