Jetzt Pflegeberatung nach 37.3 sichern

Verlieren Sie nicht Ihr Pflegegeld!

Sie erhalten Pflegegeld und organisieren selber Ihre Versorgung und Pflege zu Hause? Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.

Die Pflegeagentur 24 ist Pflegedienst in NRW und Ihr vertrauensvoller Partner in der Pflege. Kontaktieren Sie uns direkt telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Tel.: 0201 764 041 0

Beratung Pflegeagentur 24
24 Stunden Pflege Mülheim

Darum benötigen Sie regelmäßige Beratungstermine

Als Pflegegeldempfänger*in müssen Sie ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI (oder Qualitätssicherungsbesuche) zur Pflege in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes ist eine gute Möglichkeit pflegefachliche Unterstützung für Ihre Versorgung zuhause zu erhalten. Was Sie rund um den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegeldbezug?

Der Beratungseinsatz, oft auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein Beratungstermin für Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Der Beratungsbesuch findet in Ihren eigenen vier Wänden statt und wird meist von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Personen zu unterstützen.

Wann muss ein Beratungsgespräch erfolgen?

Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 dürfen Sie Pflegegeld der Pflegeversicherung zur Organisation der Pflege im eigenen Zuhause in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihnen kein ausgebildetes Personal hilft, sondern beispielsweise Angehörige oder Nachbar*innen Sie als benannte Pflegepersonen unterstützen, müssen in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) stattfinden.

Wie oft muss ein Beratungsbesuch erfolgen?

Das Zeitintervall der Beratungsgespräche hängt vom anerkannten Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3 = 1 × halbjährlich Pflegegrad

  • Pflegegrad 4 und 5 = 1 × vierteljährlich

Willkommendeal Pflegedienst

Qualität schafft Vertrauen.

Pflegende Angehörige

Welche Themen stehen im Beratungsgespräch im Vordergrund?

  • Unterstützung durch Pflegehilfsmittel

  • Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen oder der sozialen Absicherung für die Pflegeperson

  • Falls nötig Anpassung des häuslichen Wohnumfelds (Beispiel: Badumbau, Treppenlift etc.)

  • Entlastung der Pflegeperson durch Inanspruchnahme aller zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung

  • Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen.

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Bei Ihnen – für Sie – Durch uns!

Liebevolle Betreuung und
Pflege zuhause

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

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