Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI für Pflegebedürftige –
Verlieren Sie nicht Ihr Pflegegeld!
Pflegeberatung nach § 37.3
SGB XI für Pflegebedürftige –
Verlieren Sie nicht Ihr Pflegegeld!
Sie erhalten Pflegegeld und organisieren selber Ihre Versorgung und Pflege zu Hause?
Willkommen beim Pflegedienst der Pflegeagentur 24, Ihrer ersten Anlaufstelle für umfassende und professionelle Pflegeberatung. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat durch unsere umfassenden Leistungen zur Seite und helfen Ihnen dabei, die beste Pflegelösung für Ihre speziellen Bedürfnisse zu finden.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung
Als Pflegegeldempfänger*in müssen Sie ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI (oder Qualitätssicherungsbesuche) zur Pflege in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes ist eine gute Möglichkeit pflegefachliche Unterstützung für Ihre Versorgung zuhause zu erhalten. Was Sie rund um die Beratung nach § 37.3 SGB XI wissen müssen, erfahren Sie hier. Allgemeine Fragen zum Thema Pflege finden Sie in unserem Pflegeratgeber.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Pflegeberatung
In der Welt der Pflege kann es oft verwirrend sein, den Überblick zu behalten. Welcher Pflegegrad ist der richtige? Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen? Welche Leistungen stehen überhaupt zur Verfügung? Welche Hilfsmittel sind für die häusliche Pflege notwendig? Bei all diesen Fragen und mehr ist die Pflegeagentur 24 Ihr zuverlässiger Partner.
Unsere erfahrenen Pflegeberater und Pflegefachkräfte helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie nehmen sich die Zeit, Ihre Situation zu verstehen, um Ihnen dann maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Ob Sie Beratung zu Pflegeversicherungen, Pflegegraden oder dem Antrag auf Pflegeleistungen benötigen – wir sind für Sie da.
Dabei wird der gesamte Leistungsbereich der ambulanten Pflege berücksichtigt. Wir bieten Beratung und Versorgung bei der Grundpflege und der Behandlungspflege und selbstverständlich auch Unterstützung bei Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe.
Kontaktieren Sie uns für eine Pflegeberatung
Wir machen Pflegeberatung persönlich
Bei der Pflegeagentur 24 steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir wissen, dass jede Pflegesituation einzigartig ist und individuelle Lösungen erfordert. Daher ist uns ein persönlicher und empathischer Umgang mit unseren Klienten besonders wichtig. Unser Team berät Sie umfassend und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegeldbezug?
Der Beratungseinsatz, oft auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein Beratungstermin für Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Der Beratungsbesuch findet in Ihren eigenen vier Wänden statt und wird meist von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Personen zu unterstützen.
Wann muss ein Beratungsgespräch erfolgen?
Wann muss ein Beratungs- gespräch erfolgen?
Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 dürfen Sie Pflegegeld der Pflegeversicherung zur Organisation der Pflege im eigenen Zuhause in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihnen kein ausgebildetes Personal hilft, sondern beispielsweise Angehörige oder Nachbar*innen Sie als benannte Pflegepersonen unterstützen, müssen in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) stattfinden.
Wie oft muss ein Beratungsbesuch erfolgen?
Das Zeitintervall der Beratungsgespräche hängt vom anerkannten Pflegegrad ab:
Welche Themen stehen im Beratungsgespräch im Vordergrund?
Welche Themen stehen im Beratungs- gespräch im Vordergrund?
Sie wünschen ein Beratungsgespräch?
Sie wünschen ein Beratungs- gespräch?
Kein Problem. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren qualifizierten Mitarbeitern oder schreiben Sie uns eine Mail.
Info:
Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI müssen eigenständig vereinbart werden. Falls dies nicht erfolgt oder sogar verweigert wird, drohen Kürzungen der Geldleistungen durch die Pflegekasse.
Liebevolle Betreuung und Pflege zuhause
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.
Pflegeagentur 24 ambulante Alten-und Krankenpflege GmbH
Burgstraße 1
D-45289 Essen
Tel.: 0201 545 014 92
Fax.: 0201 545 014 94
Mail: info@pflegeagentur24-pflegedienst.de





