Beratung nach § 37.3 SGB XI Essen Bergerhausen durch die Pflegeagentur 24 – Ihrem ambulanten Pflegedienst

Der Regelmäßigen Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI unterstehen alle ab Pflegegrad 2 anerkannten Pflegegeldempfänger*innen. Bei Sachleistungen und Versorgung durch einen Pflegedienst, besteht ein Anspruch auf die Beratung. Diese Pflegeberatung ist nur durch eine examinierte Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes wie unserem durchzuführen und sichert somit die Qualität der Versorgung in Ihrer häuslichen Umgebung.

Die Pflegeagentur 24 bietet Ihnen in Essen Bergerhausen die Gelegenheit, ein solches Beratungsgespräch wahrzunehmen. Alle wichtigen Informationen zur Beratung und zu unseren Leistungen finden Sie auf dieser Website:

Inhalte unserer Beratung nach § 37.3 SGB XI

Der Qualitätssicherungsbesuch oder auch Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI wird unterstützend für Empfänger von Pflegegeld und Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege durchgeführt.

Um die Pflegequalität in den eigenen vier Wänden zu prüfen, senden wir eine qualifizierte Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause. So gewährleisten wir die optimale häusliche Versorgung Ihrer Angehörigen.

In welchem Intervall findet die Beratung statt?

Um einen optimalen Qualitätsstandard zu halten, sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die häuslich versorgt werden und Pflegegeld erhalten, verpflichtet, das Gutachten in folgenden Intervallen durchzuführen:

  • Pflegegrad 2 und 3: in sechsmonatigen Abständen

  • Pflegegrad 4 und 5: in dreimonatigen Abständen

Einen freiwilligen Beratungstermin stellen wir Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 sowie Nutzern von Pflegesach- oder Kombinationsleistungen in einem Intervall von einem halben Jahr zur Verfügung. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Themen der Pflegeberatung:

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bietet eine Vielzahl nützlicher Informationen und Ratschläge, die individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person sowie der Pflegeperson zugeschnitten sind. Dabei werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Beantragung und Nutzung von Pflegehilfsmitteln

  • Hinweise zu Pflegekursen und Schulungsangeboten

  • Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch barrierefreie Umbaumaßnahmen

  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige durch verschiedene Pflegeleistungen

  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen

Jetzt Beratungstermin in Essen Bergerhausen vereinbaren

Sie wünschen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI mit der Pflegeagentur24 in Essen Bergerhausen oder Umgebung zu vereinbaren? Hierfür steht das Team unseres ambulanten Pflegedienstes Ihnen gern zur Verfügung. Sie können uns direkt telefonisch oder via Mail kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie individuell und professionell zu beraten.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze eigenverantwortlich zu vereinbaren sind und sie unbedingt wahrgenommen werden sollten, da ein Versäumnis zu einer Kürzung des Pflegegeldes führen kann.

Benötigen Sie zusätzliche Unterstützung? Der ambulante Pflegedienst der Pflegeagentur 24 bietet ein umfangreiches Leistungsangebot, darunter Unterstützung im Haushalt, Grundpflege sowie medizinische Behandlungspflege. Gerne informieren wir Sie über unsere weiteren Dienstleistungen in Essen Bergerhausen und Umgebung.

Liebevolle Betreuung und
Pflege zuhause

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

Pflegeagentur 24 ambulante Alten-und Krankenpflege GmbH
Burgstraße 1
D-45289 Essen

Tel. (Zentrale): 0201 7640410
Fax.: 0201 76404129
Mail: info@pflegeagentur24-pflegedienst.de

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