Warum die Eintragung für pflegende Angehörige wichtig ist

In Deutschland werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause von Angehörigen, Freunden oder nahestehenden Personen versorgt. Viele dieser Helfer übernehmen täglich eine große Verantwortung, ohne zu wissen, dass sie sich offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse registrieren lassen können. Dabei bringt die Anerkennung als Pflegeperson zahlreiche Vorteile mit sich – sowohl finanziell als auch sozial.

Wer gilt als Pflegeperson?

Als Pflegeperson gilt eine Person, die einen pflegebedürftigen Menschen regelmäßig und nicht berufsmäßig in seinem häuslichen Umfeld unterstützt. Dabei handelt es sich häufig um Ehepartner, Kinder, Geschwister oder enge Freunde.

Damit die Pflegekasse eine Person als Pflegeperson anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person besitzt mindestens Pflegegrad 2.

  • Die Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt.

  • Die Pflege umfasst mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.

  • Die Pflege wird nicht als berufliche Tätigkeit ausgeübt.

  • Die Pflegeperson arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

Diese Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und bilden die Grundlage für verschiedene Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.

Welche Vorteile hat die Eintragung als Pflegeperson?

Absicherung für die spätere Rente

Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf zeitweise ganz auf. Damit daraus später keine finanziellen Nachteile entstehen, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen. Dadurch werden Rentenansprüche aufgebaut, obwohl weniger oder gar kein eigenes Einkommen erzielt wird.

Gesetzlicher Unfallschutz

Wer als Pflegeperson eingetragen ist, steht während der Pflegetätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt beispielsweise bei einem Sturz während der Pflege oder auch auf Wegen, die unmittelbar mit der Versorgung des Pflegebedürftigen zusammenhängen.

Unterstützung bei Beruf und Pflege

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Eingetragene Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen wie Pflegezeit oder Familienpflegezeit nutzen. Diese Regelungen ermöglichen eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, um die Pflege besser organisieren zu können.

Zugang zu Beratungs- und Schulungsangeboten

Pflegende Angehörige müssen viele Aufgaben bewältigen, auf die sie oft nicht vorbereitet sind. Pflegekurse und Beratungsangebote helfen dabei, Pflegehandlungen sicher durchzuführen und die eigene Gesundheit zu schützen. Viele Pflegekassen stellen diese Angebote kostenfrei zur Verfügung.

Können mehrere Pflegepersonen eingetragen werden?

Ja. In vielen Familien teilen sich mehrere Personen die Pflege. Deshalb können neben der Hauptpflegeperson auch weitere Angehörige oder Helfer als Pflegepersonen angegeben werden. Wichtig ist, dass die tatsächliche Aufteilung der Pflege nachvollziehbar dokumentiert wird.

Gerade bei umfangreichen Pflegesituationen kann eine gemeinsame Organisation der Pflege die Belastung für alle Beteiligten deutlich reduzieren.

Wie erfolgt die Eintragung?

Die Meldung als Pflegeperson erfolgt über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Häufig wird bereits im Rahmen der Pflegebegutachtung abgefragt, wer die Pflege übernimmt. Alternativ kann die Eintragung auch nachträglich beantragt werden.

Hilfreich sind dabei folgende Angaben:

  • Persönliche Daten der Pflegeperson

  • Pflegegrad der pflegebedürftigen Person

  • Umfang der geleisteten Pflege

  • Angaben zur eigenen Erwerbstätigkeit

Nach Prüfung der Voraussetzungen informiert die Pflegekasse über die Anerkennung und die damit verbundenen Leistungen.

Die Pflege eines Angehörigen bedeutet Zeit, Verantwortung und häufig auch persönliche Einschränkungen. Wer regelmäßig einen pflegebedürftigen Menschen unterstützt, sollte deshalb prüfen, ob eine offizielle Eintragung als Pflegeperson möglich ist. Neben der sozialen Absicherung profitieren Pflegepersonen von wichtigen Unterstützungsangeboten und erhalten eine Anerkennung für ihre tägliche Leistung.

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

2. Pflege- sachleistungen (Kombinations- pflege)

Sie brauchen Entlastung bei der Pflege einer nahestehenden Person?

Die Pflegeagentur 24 bietet jegliche Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Vermittlung einer geeigneten „24-Stunden-Pflegekraft“. Dabei begleiten wir Sie von der ersten Beratung über die Auswahl bis hin zu Anreise der Betreuungskraft. Natürlich sind wir in der ganzen Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner und für Sie da.

Sie haben Fragen zur häuslichen Pflege oder benötigen Unterstützung bei der Organisation der Versorgung? Das Team der Pflegeagentur 24 berät Sie gerne persönlich und unterstützt Sie dabei, die passende Lösung für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Bildquelle: AdobeStock_383161303

Abweichend von der professionellen Pflege-dokumentation

Pflegeperson sein