Stromkosten für Hilfsmittel – durch Erstattung Geld sparen
Fast immer kommen bei der häuslichen Pflege auch elektrische Hilfsmittel und Geräte zum Einsatz. Hausnotrufsysteme, Elektrorollstühle, Hebe- und Umsetzhilfen oder Wechseldruckmatratzen sind hierfür nur einige Beispiele. Insbesondere wenn mehrere Hilfsmittel und Geräte in Betrieb sind oder ohne Unterbrechung laufen, ist der Stromverbrauch oftmals nicht unerheblich. Seit die Strompreise durch die Decke gehen, lohnt sich eine Kostenerstattung daher umso mehr.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten zumindest einen Teil der entstandenen Stromkosten – allerdings nur im Nachhinein. Eine genaue Dokumentation des Stromverbrauchs für jedes einzelne elektrische Hilfsmittel oder Gerät ist dafür erforderlich. Die Erstattungshöhe basiert auf dem konkreten Verbrauch, alternativ gibt es einen Pauschalbetrag. Bei privaten Krankenkassen ist solch eine Kostenerstattung oftmals nicht vorgesehen.
Damit die gesetzliche Krankenkasse sich an den Stromkosten beteiligt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss für das elektrische Hilfsmittel oder Gerät eine ärztliche Verordnung vorliegen, zum anderen muss die Krankenkasse auch bereits die Anschaffungskosten übernommen oder bezuschusst haben. Es darf sich also nicht um selbst beschaffte und selbst finanzierte elektrische Hilfsmittel oder Geräte handeln.
Antrag stellen – und Kosten ermitteln
Um in den Genuss der Kostenerstattung zu kommen, ist ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse unerlässlich. Für die Antragstellung habe einige Krankenkassen Formulare vorbereitet, die der Antragsteller für seinen Antrag verwenden muss – bei anderen Krankenkassen wiederum genügt ein formloser schriftlicher Antrag. Der Anspruch auf Erstattung der Stromkosten lässt sich bis zu vier Jahren rückwirkend geltend machen.
Unabhängig davon, wie die Antragstellung geregelt ist, ist für jedes elektrische Hilfsmittel oder Gerät eine Stromkostenschätzung erforderlich. Bei der Berechnung sind folgende Werte heranzuziehen: Wie viele Tage im Jahr ist das Hilfsmittel in Nutzung – und für wie viele Stunden ist es dann jeweils in Betrieb? Wie viel Kilowatt verbraucht das elektrische Hilfsmittel oder Gerät pro Stunde? Und zu guter Letzt: Wie hoch waren die Kilowattkosten für den Antragszeitraum?
TIPP: Angaben zum Stromverbrauch finden sich meist am Gerät sowie und in der Bedienanleitung. Um die Kilowattkosten gegenüber der Krankenkasse zu belegen, kann es sinnvoll sein, eine Kopie der Stromkostenabrechnung für den Antragszeitraum dem Kostenerstattungsantrag beizufügen.
AUSNAHME: Einen Sonderfall stellen Treppenlifte dar. Obwohl die Pflegekasse die Anschaffung oft mit einem großzügigen Zuschuss fördert, handelt es sich nicht um eines der anerkannten Hilfsmittel – ein Anspruch auf Erstattung der Stromkosten besteht somit nicht.