Schwerhörigkeit im Alter

Häufig vorkommende Einschränkung bringt finanzielle „Vorteile“

Schwerhörigkeit ist eine weitverbreitete Einschränkung, die mit fortschreitendem Alter rasant zunimmt. In Deutschland ist etwa jeder siebente Erwachsene betroffen, ab dem 65. Lebensjahr sogar jeder Zweite. Neben dem natürlichen Alterungsprozess können auch Erkrankungen, wie etwa Diabetes, dem Hörverlust zugrunde liegen. Was viele nicht im Blick haben: Dass Ältere irgendwann „die Welt nicht mehr verstehen“, ist ein Umstand, der gegebenenfalls als eine Behinderung einzustufen ist – mit den damit verbundenen finanziellen Nachteilsausgleichen.

Ob im Einzelfall eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ausfällt, ist abhängig von Ausmaß des Hörverlustes beziehungsweise der Schwerhörigkeit. Der Hörverlust muss die Kommunikationsfähigkeit erheblich erschweren und gravierende Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, indem eine „normale“ Teilhabe an Gesprächen nicht mehr möglich ist. Weiteres wichtiges Beurteilungskriterium für den Grad der Behinderung ist darüber hinaus die Frage, ob die Schwerhörigkeit nur ein Ohr oder aber beide Ohren betrifft.

 

Steuerpauschbeträge und Ermäßigungen bei Schwerhörigkeit

Je geringer das verbliebene Hörvermögen ist, desto größer sind die Einschränkungen und der Grad der Behinderung. Das Versorgungsamt legt den Grad der Behinderung fest und berücksichtigt dabei auch, inwieweit sich die verbliebene Hörfähigkeit durch ein Hörgerät wiederherstellen oder zumindest verbessern lässt. Bei einer leichten oder mittleren Schwerhörigkeit, die ein Ohr oder beide Ohren betrifft, kann bereits ein Grad der Behinderung von bis zu 30 Prozent vorliegen. Bei hochgradiger Schwerhörigkeit beträgt der Wert 50 bis 70 Prozent.

Eine Behinderung bringt Steuervorteile (Behindertenpauschbetrag). Bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent beträgt der Pauschbetrag bereits 384 Euro – er steigt in Zehnerschritten auf bis zu 2.840 Euro bei 100 Prozent Einschränkung (Taubheit). Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gibt es zudem einen Behindertenausweis, der weitere Nachteilsausgleiche mit sich bringt. Beispielsweise Ermäßigungen beim Besuch von Museen, Freizeit- und Kulturveranstaltungen oder eine Befreiung von der Rundfunkgebühr.

 

Parkausweise für Behindertenparkplätze – und freie Fahrt im ÖPNV

Bei einem Hörverlust auf beiden Ohren von über 70 Prozent ist unter gewissen Voraussetzungen sogar ein Schwerbehindertenausweis möglich. Schwerbehinderte erhalten vielerorts Parkausweise für die Behindertenparkplätze. Sie können in vielen Regionen Deutschlands den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos oder zu ermäßigten Tarifen nutzen. Bei Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln haben Sie den Nachteilsausgleich, dass ihre Anträge meistens bevorzugt bearbeitet werden, um eine schnelle Versorgung sicherzustellen.

Ein Antrag zur Feststellung eines Grades der Behinderung ist einfach – es bedarf dazu nur des Formulars „Feststellung einer Behinderung“, welches die Versorgungsämter auf ihrer Website zum Download anbieten oder bei Bedarf postalisch zusenden. Das zuständige Amt holt dann eigentätig die Berichte der behandelnden Ärzte ein und wertet diese aus. Der Antragsteller muss also selbst keine weiteren Unterlagen einreichen. Die Berichte der Ärzte beinhalten in der Regel detaillierte Angaben dazu, welcher Grad der Schwerhörigkeit bei dem Patienten vorliegt.

TIPP: Schwerhörigkeit gilt als eine Behinderung, für die verschiedene Nachteilsausgleiche vorgesehen sind. Nutzen Sie im Bedarfsfall die Möglichkeiten, um sich finanziell zu entlasten.

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