Viele Pflegebedürftige werden von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Kraft und Zeit. Um pflegende Angehörige zu entlasten, stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 Entlastungsleistungen zu.​

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.​

​Wofür kann dieser Betrag genutzt werden?​

Unter anderem für hauswirtschaftliche Unterstützung, Einkaufshilfe, Begleitung zu Ärzten und Behördengänge, Leistungen der Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege.​

​Verfällt der Betrag, wenn er nicht vollständig genutzt wurde?​

Der verbleibende Betrag wird auf den darauffolgenden Kalendermonat überschrieben. Sollten Sie am Ende eines Kalenderjahres Ihren Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht voll ausgeschöpft haben, können Sie diesen noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, bevor er verfällt.​

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Entlastungsleistungen und wie Sie und Ihre Angehörigen entlastet und Unterstützt werden können in einem persönlichen Beratungstermin. Ebenso über die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne!​