Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen.Erfragen Sie jetzt Ihr aktuelles Entlastungsbudget.
Wer: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat.
Was: Der Entlastungsbetrag ist als zweckgebundener Beitrag für die Entlastung von pflegenden Angehörigen gedacht. Wenn die Angehörigen oder nahestehende Personen Aufgaben bei der Unterstützung im Alltag nicht übernehmen können, unterstützt Sie die Pflegeagentur 24 ambulante Alten- und Krankenpflege sehr gerne. Dieses Angebot gilt für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad. Dieser kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wie: Der Entlastungsbetrag muss nicht extra beantragt werden. Dieser steht mit anerkanntem Pflegegrad automatisch zu. Gerne berät Sie die Pflegeagentur 24 bei weiteren Fragen.
Unser Tipp für den Entlastungsbeitrag:
Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen.