Von der Fitness- über die Dating-App bis zum Messenger-Dienst: Digitale Anwendungen unterstützen heute in fast allen Lebensbereichen – auch Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen können von den neuen digitalen Möglichkeiten profitieren. Das beginnt schon bei den gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen, die ihren Versicherten anbieten, Anträge online zu stellen oder Rezepte online einzureichen – und auf diese Weise wertvolle Zeit zu sparen.
Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich Pflege-Apps. Sie haben zum Ziel, Familien, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, untereinander zu vernetzen und einen Austausch über die Herausforderungen des Pflegealltags anzuregen. Andere Pflege-Apps helfen den Familienmitgliedern, sich über die Pflegeplanung abzustimmen, wer also zum Beispiel welche Aufgaben wann genau übernehmen kann.
Coaching-Apps und Pflegebudget-Optimierer
Pflegefachliche Unterstützung halten die Coaching-Apps bereit, wie sie die Techniker Krankenkasse und die BARMER Ersatzkasse im Programm haben. Sie bringen pflegenden Angehörigen entlastende Pflegehandgriffe näher oder sensibilisieren hinsichtlich der Gefahr der Selbstüberforderung. Ums liebe Geld wiederum geht es beim „Pflegedschungel COCKPIT“: Hier warten ein Pflegegradrechner, ein Pflegebudget-Optimierer und ein Antragsgenerator auf den Nutzer – die Basisfunktionen sind dauerhaft kostenfrei, Premium-Funktionen lassen sich sieben Tage kostenlos testen.
Digitale Pflegeanwendungen
Nicht zuletzt hat sich auch der Gesetzgeber das Voranbringen digitaler Pflegeanwendungen auf die Fahnen geschrieben – und Mitte 2021 das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt verschiedene Aspekte der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich und führt erstmals digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf Kosten der Sozialen Pflegeversicherung ein.
DiPAs sind Apps oder Browser-basierte Programme, die die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen fördern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. Die Anwendungen sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger fit bleiben und der Austausch mit pflegenden Angehörigen und Pflegediensten einfacher vonstattengeht. Typisches Beispiel aus diesem Bereich sind Gedächtnisspiele für Demenzerkrankte. Das Gesetz sieht vor, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf Apps im Wert von bis zu 50 Euro im Monat haben.
Für DiPAs wird ein Verzeichnis digitaler Pflegehilfsmittel neu entstehen – nur was dort gelistet ist, ist von den Kassen grundsätzlich erstattungsfähig. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, ist in jedem Einzelfall ein Antrag zu stellen. Auf Anfrage können Kassen, als eine freiwillige Leistung, Kosten für Pflege-Apps übernehmen, die (noch) nicht gelistet sind. Anders als digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) als Unterstützung bei bestimmten Erkrankungen schon länger anerkannt und auf Rezept erhältlich.
Sprachassistenten bei Bettlägerigkeit
Eine fortgeschrittene Pflegebedürftigkeit ist gleichbedeutend mit einer erheblichen Einbuße an Autonomie bei der Lebensgestaltung. Sprachassistenten wie Alexa und Siri erweisen sich dann mitunter als nützliche Steuerungsmittel für Alltagswünsche. Mittels Sprache können Betroffene Informationen abrufen, sich Musik einschalten, etwas vorlesen lassen oder Familienmitgliedern eine Nachricht senden. Noch mehr Freiheit bringen sprachgesteuerte Smart-Home-Anwendungen, über die sich Lichtquellen, Rollos etc. selbst vom Bett aus steuern lassen.
Fazit: Von Online-Antragsoptionen über Coaching-Apps und digitale Pflegeanwendungen bis hin zum Einsatz von Sprachassistenten und Smart-Home-Anwendungen steht eine Vielzahl an Optionen bereit, mit denen sich ein Zugewinn an Freiheit für den Pflegebedürftigen realisieren und der Pflegealltag ein Stück weit einfacher gestalten lässt. Es kommt nur darauf an, sich mit den Lösungen vertraut zu machen und eine passende Wahl zu treffen.
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