Unverzichtbar: Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mülheim an der Ruhr
Wenn Sie Pflegegeldempfänger*in sind und einen Pflegegrad ab 2 haben, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI (auch Qualitätssicherungsbesuche genannt) in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes bietet Ihnen wertvolle Unterstützung, um Ihre Pflege in Ihrem Zuhause sicherzustellen.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mülheim ist eine hervorragende Möglichkeit, pflegefachliche Unterstützung für Ihre häusliche Versorgung zu erhalten. Alles Wichtige rund um die Beratung nach § 37.3 SGB XI erfahren Sie hier:
Was ist eine Beratung nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz, auch bekannt als Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch, ist ein wichtiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Dieser Besuch erfolgt direkt bei Ihnen zu Hause und wird in der Regel von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Bei der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI liegt der Fokus darauf, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Personen umfassend zu unterstützen.
Wann muss ein Beratungsgespräch stattfinden?
Wenn Sie ab Pflegegrad 2 als pflegebedürftig anerkannt sind, können Sie Pflegegeld der Pflegeversicherung zur Organisation Ihrer Pflege im eigenen Zuhause erhalten. Wenn die Pflege nicht durch ausgebildetes Personal, sondern durch Angehörige oder Nachbarn erfolgt, sind regelmäßige Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) erforderlich.
Wie oft muss ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab:
- Pflegegrad 2 und 3: einmal alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: einmal alle drei Monate
Diese regelmäßigen Besuche dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern ermöglichen es auch, Angehörige kontinuierlich zu unterstützen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen.
Wichtige Information zur Beratung nach § 37.3 SGB XI:
Ein Beratungsbesuch kann halbjährlich kostenlos in Anspruch genommen werden für:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1
- Personen, die Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) nutzen
- Personen, die Kombinationsleistungen (Kombination aus ambulantem Pflegedienst und Pflegegeld) erhalten
Welche Themen werden im Beratungsgespräch behandelt?
- Unterstützung durch Pflegehilfsmittel
- Hinweise auf Pflegekurse, Schulungen oder soziale Absicherung für die Pflegeperson
- Falls nötig Anpassungen des häuslichen Wohnumfelds (z. B. Badumbau, Treppenlift)
- Entlastung der Pflegeperson durch Nutzung aller zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung
- Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen
Kosten der Pflegeberatung
Die Beratung wird vollständig von der Pflegekasse übernommen, wodurch für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Da die Beratung der Sicherstellung einer hohen Pflegequalität dient, ist sie ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die regelmäßigen Beratungsbesuche sind im Rahmen der Pflegeversicherung für Sie also komplett kostenlos und werden direkt von uns mit der Pflegekasse abgerechnet.
So vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Mülheim
Wenn Sie ein Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI wünschen, stehen wir Ihnen gerne in Mülheim zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin mit unseren qualifizierten Mitarbeiter/innen zu vereinbaren:
- Telefon: 0208 827 992 0
- E-Mail: info@pflegeagentur24-pflegedienst.de
Wichtiger Hinweis:
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sollten eigenständig vereinbart werden. Falls diese Termine nicht wahrgenommen oder abgelehnt werden, kann dies zu Kürzungen der Geldleistungen durch die Pflegekasse führen.