Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Bochum
Um pflegebedürftigen Personen stets die bestmögliche Unterstützung und Betreuung in ihrem eigenen Zuhause zu sichern, sind regelmäßige Pflegeberatungen, auch Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche genannt, nötig. Diese Beratungsbesuche sind für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause betreut werden, nicht nur hilfreich, sondern auch nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Wir sind Ihr professioneller Partner für die Beratung nach § 37.3 SGB XI in Bochum.
Warum die Beratung wichtig ist
Die Pflegeberatung spielt eine zentrale Rolle in der Sicherstellung einer angemessenen und qualitativ hochwertigen Pflege zu Hause. Sie bietet Angehörigen die notwendige Unterstützung und Beratung, um den Pflegealltag bestmöglich zu bewältigen. Ebenso trägt sie zur Entlastung der pflegenden Personen bei, indem sie wertvolle Informationen und praktische Hilfestellungen zur Verfügung stellt.
Was genau ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Die gesetzliche Grundlage für diese Beratungsbesuche findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB XI), das die Pflegeversicherung in Deutschland regelt. § 37.3 SGB XI schreibt vor, dass Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen.
Die Beratung richtet sich an diejenigen, die von Familienmitgliedern oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Anspruch auf diese Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI haben alle Personen mit einem Pflegegrad. Für Personen die einen Pflegegrad 2 – 5 haben, Pflegegeld beziehen und keine Kombinationsleistung erhalten, sind die Beratungsbesuche verpflichtend.
Wie oft erfolgt der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab:
- Pflegegrad 2 und 3: einmal alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: einmal alle drei Monate
Diese regelmäßigen Besuche dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern ermöglichen es auch, Angehörige kontinuierlich zu unterstützen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen.
Inhalte der Beratungsbesuche
Die Beratung umfasst eine Vielzahl von Themen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu optimieren und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Dabei wird zunächst die Pflegesituation und -qualität überprüft, sodass diese mit hilfreichem Feedback (wenn nötig) verbessert werden kann.
Überdies beantworten unsere Berater alle pflegefachlichen Fragen und geben praktische Tipps zu Themen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Auch konkrete Hinweise zur Optimierung der Pflegeroutine und des Wohnumfelds können zur Optimierung beitragen.
Auch Informationen zu zusätzlichen Entlastungsangeboten und Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege und Verhinderungspflege erhalten Sie bei dem Beratungsgespräch.
Kosten der Pflegeberatung
Die Beratung wird vollständig von der Pflegekasse übernommen, wodurch für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Da die Beratung der Sicherstellung einer hohen Pflegequalität dient, ist sie ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die regelmäßigen Beratungsbesuche sind im Rahmen der Pflegeversicherung für Sie also komplett kostenlos und werden direkt von uns mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ihr Beratungsgespräch in Bochum
Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir gern die Beratung nach § 37.3 SGB X bei Ihnen. In Bochum stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Team gern zur Seite, um individuelle Lösungen für Ihre Pflegesituation zu finden und alle Fragen zur Pflege zu beantworten. Unsere engagierten Pflegeberater bieten Ihnen in persönlichen Gesprächen wertvolle Tipps und Hilfestellungen, um die Pflege für Sie und Ihre Angehörigen zu erleichtern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Pflege in Ihrem Zuhause den höchsten Standards entspricht.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für Ihre kostenlose Pflegeberatung zu vereinbaren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail – wir freuen uns darauf, Sie in Bochum persönlich kennenzulernen und Ihnen mit unserer Expertise zur Seite zu stehen!
Info: Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI müssen eigenständig vereinbart werden. Falls dies nicht erfolgt oder sogar verweigert wird, drohen Kürzungen der Geldleistungen durch die Pflegekasse.